Dezemberhilfe: Reguläre Auszahlung kann ab sofort bundesweit starten

| Politik Politik

Nach wochenlanger Verzögerung kann die Auszahlung der regulären Dezemberhilfen für Unternehmen in der Corona-Krise nun starten. Die technischen Voraussetzungen dafür stehen, wie das Wirtschaftsministerium am Montag mitteilte. Damit könnten die Auszahlungen durch die Länder ab sofort beginnen.

Seit Anfang Januar waren bereits Abschlagszahlungen geflossen, Unternehmen konnten also einen Vorschuss auf die spätere Zahlung bekommen. Außerdem wurden die sogenannten Novemberhilfen zuletzt an die Firmen ausgezahlt.

Die Abschlagszahlungen für den Dezember, die aus der Bundeskasse fließen, seien stark in Anspruch genommen worden, erklärte das Ministerium. So seien bereits mehr als 1,56 Milliarden Euro überwiesen worden. Im Zuge der November- und Dezemberhilfe zusammen wurden demnach bislang mehr als 4,35 Milliarden Euro gezahlt.

Die IHK für München und Oberbayern hatte als bayerische Bewilligungsstelle bereits am Freitag - und somit früher als angekündigt -  die ersten 1.288 Auszahlungen der Dezemberhilfe über insgesamt 9,24 Mio. Euro auf den Weg gebracht.

Die Dezemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und auch Vereine, die von den Schließungen im Dezember besonders stark betroffen waren. Sie können Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 erhalten. Bei den Hilfen stellt der Bund die Mittel zur Verfügung. Die Bundesländer sind für Antragsbearbeitung, Prüfung und Auszahlung zuständig. Seit Beginn der Corona-Krise hat der Bund laut Wirtschaftsministerium rund 80 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den für November beschlossenen und auf Dezember verlängerten Schließungen betroffene Unternehmen.

    Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Auch für die Dezemberhilfe gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Eine FAQ-Liste zu Beihilfefragen hier.

  • Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag erfolgt über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

  • Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe hier.

  • Auch für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Umfassende FAQ zu Fragen des Beihilfenrechts hier.

(Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.