Diesel-Fahrverbote in Berlin kommen voraussichtlich im Oktober

| Politik Politik

Die beschlossenen Diesel-Fahrverbote in Berlin gelten voraussichtlich ab Anfang Oktober. Diesen Zeitraum peilen die Bezirksämter Mitte und Neukölln an, wie sie auf dpa-Anfrage mitteilten. In deren Bereichen liegen die acht Straßenabschnitte, die für Diesel-Autos und -Lastwagen bis einschließlich Abgasnorm Euro 5 tabu sein werden, um die Luftqualität zu verbessern. Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte sind Grund für Fahrverbote, die es bereits in Stuttgart, Hamburg und Darmstadt gibt. Andere Städte könnten folgen.

Im Juli hatte der rot-rot-grüne Senat die Einführung der Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge beschlossen. Ebenso wird es mehr Tempo-30-Zonen in der Hauptstadt geben. Im Bezirk Neukölln etwa sollten noch in dieser Woche entsprechende Schilder vollständig angebracht werden, hieß es.

Die meisten Diesel-Fahrverbote wird es im Bezirk Mitte geben. Dort sind Streckenabschnitte in der Leipziger Straße, Reinhardt-, Friedrich- und Brückenstraße betroffen. Dazu kommen Teile der Stromstraße und Alt-Moabit im Stadtteil Moabit. Im Bezirk Neukölln zählen Bereiche der Hermann- und Silbersteinstraße dazu. Für Anwohner, Liefer- sowie Pflegedienste und Handwerker soll es Ausnahmen geben.

Die Schilder für das Diesel-Fahrverbot sind Sonderanfertigungen, wie es vom Bezirksamt Neukölln hieß. Derzeit werden demnach Angebote eingeholt. Deshalb sei ein realistischer Starttermin Anfang Oktober.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Fahrverbote im Oktober 2018 in einem Urteil verlangt. So sollen die zulässigen Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden. Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt - auch in anderen Städten zog sie vor Gericht. Es geht um die Stickstoffdioxid-Werte, für die die Europäische Union einen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel festgelegt hat. Zu einem großen Anteil stammt die Belastung aus Diesel-Abgasen. Vielerorts werden die Werte überschritten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.