Digitaler Corona-Impfnachweis: Was bisher bekannt ist

| Politik Politik | Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Impfnachweis per App? Das ist jetzt möglich. Aber wie bekommt man ihn? Und wo? Und kann man damit jetzt reisen? Das neue digitale Dokument wirft viele Fragen auf - hier steht, was bisher bekannt ist.

Impfnachweis per Smartphone: Vollständige Covid-19-Impfungen und überstandene Infektionen lassen sich bald auch durch ein Zertifikat auf dem Smartphone nachweisen. Vom Montag (14. Juni) an sollen Apotheken den Nachweis ausstellen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Was ist der digitale Impfnachweis?

Der Nachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, seinen Impfstatus zu dokumentieren. Geimpfte können damit - zusätzlich zum gelben Impfpass aus Papier - ihren Status sowie Impfdaten und Impfstoffe auf ihrem Smartphone speichern. Dabei handelt es sich um ein ausgedrucktes Dokument mit einem QR-Code oder Barcode. Über diesen wird das Zertifikat in geeignete Apps importiert.

Welche Vorteile bietet mir das?

Grundsätzlich alle, die auch eine Impfbescheinigung oder ein Impfpass mit entsprechenden Einträgen liefert - zum Beispiel die Befreiung von eventuellen Testpflichten oder Quarantänevorgaben. Außerdem erspart der digitale Nachweis das Mitführen des gelben Heftchens oder der noch größeren DDR-Impfbücher. Die nehmen so keinen Schaden, und man teilt nicht gleich alle seine Impfungen bei einer Überprüfung mit.

 

Wer kann den Nachweis kriegen?

Momentan alle vollständig geimpften Personen. Das waren am 10. Juni nach Angaben des Robert Koch-Instituts rund 20 Millionen Menschen in Deutschland und damit circa 24 Prozent der Bevölkerung. Grundsätzlich können sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) alle Menschen mit Anspruch auf eine Impfung den Nachweis zusätzlich zum analogen Impfnachweis ausstellen lassen.

Was kostet mich das?

«Das ist vom Ministerium als kostenfreie Leistung aufgesetzt», sagt ein Sprecher des Deutschen Apothekerverbands. Das gilt für die Geimpften. Ganz kostenlos ist das System aber nicht: Die Apotheken rechnen den Nachweis mit dem öffentlichen Gesundheitssystem ab.

Wo gibt es den Nachweis?

Grundsätzlich soll die Ausstellung dort erfolgen, wo Menschen geimpft worden sind - also in einem Impfzentrum oder in einer Arztpraxis. Er soll nach Angaben des BMG dort generiert werden, so dass Geimpfte ihn in den entsprechenden Apps einfügen können. Wer also künftig geimpft wird, erhält das Dokument vor Ort.

Bereits Geimpfte können sich den Nachweis nachträglich holen, erklärt das BMG - etwa durch Ärzte oder vom 14. Juni an in teilnehmenden Apotheken.

Viele Impfzentren sollen in den kommenden Tagen damit beginnen, bereits Geimpften die Zertifikate postalisch zu schicken. Das geht allerdings nur, wenn diese Daten auch vorliegen. Das ist nicht in allen Impfzentren der Fall. Wer kein Schreiben bekommt, kann den Weg über Apotheke oder Arztpraxis wählen.

Gleich zu Anfang werde es das Zertifikat noch nicht überall geben, so Spahn: «Es geht jetzt los, Schritt für Schritt werden Impfzentren und Arztpraxen angeschlossen. Es werden nicht gleich sofort alle sein können.» Ziel sei es, dass der CovPass Ende Juni allen zur Verfügung stehe.

Wie finde ich eine ausstellende Apotheke?

Nicht alle, aber viele Apotheken sollen vom Montag an Impfnachweise ausstellen. Welche es am eigenen Wohnort ist, zeigt dann das Online-Portal mein-apothekenmanager.de. Bis dahin lassen sich über das Portal nur Schnelltest-Apotheken finden. Der Deutsche Apothekerverband rechnet damit, dass am Montag zunächst eine begrenzte Anzahl an Apotheken dabei ist. Ein Blick auf das Portal erspart im Zweifel eine vergebliche Tour zur nächsten Apotheke.

Welche Dokumente brauche ich für die Ausstellung?

Wer sich die Impfung erst nachträglich nachweisen lässt, braucht Impfbescheinigung oder Impfpass und einen amtlichen Lichtbildausweis. Nach einer Prüfung der Dokumente wird der Nachweis dann erstellt.

Welche Apps kann ich für den Nachweis nutzen?

Geimpfte haben die Wahl: Sowohl die Corona-Warn-App (CWA) als auch die App CovPass können in der jeweils aktuellen Version per Scan des QR- oder Barcodes auf dem Impfnachweis die Zertifikate speichern. Die Apps speichern den Nachweis lokal auf dem Telefon.

Beide Apps laufen auf allen aktuellen Android- und iOS-Smartphones (Betriebssysteme ab iOS12 oder Android 6). Wer sie nicht installiert hat, erhält sie kostenlos im jeweiligen App Store. In der Funktion des Nachweises unterscheiden sie sich nicht. CovPass hat aber nicht die von manchen abgelehnte Kontaktnachverfolgungs-Funktion der CWA.

Wie läuft eine Überprüfung des Nachweises ab?

Es wird eine Überprüfungs-App für Dienstleister geben. Mit ihr können mittels der Smartphonekamera die Nachweise vom jeweiligen Display gescannt werden. Das läuft dann so ab wie bei Ticket-Kontrollen oder beim Boarding am Flughafen. Um Missbrauch zu vermeiden, werden die Daten eventuell mit einem amtlichen Lichtbildausweis abgeglichen.

Welche Daten werden in dem Nachweis gespeichert?

Das Impfzertifikat enthält laut BMG Informationen zu Impfstatus, Impfdatum, Impfstoff, den Namen und das Geburtsdatum. Die erhobenen Daten werden nur für die Erstellung des Zertifikats gespeichert und anschließend gelöscht. Nach dem Einlesen in die App sind sie nur dort gespeichert. Eine zentrale Speicherung ist nicht vorgesehen. Wie schon beim gelben Impfheft gilt zugleich: Fotos vom digitalen Impfzertifikat in Social Media zu verbreiten ist eine schlechte Idee.

Kann man mehrere Nachweise in einer App speichern?

Nach BMG-Angaben können auch digitale Impfnachweise von Partnerinnen und Partnern sowie Kindern gespeichert werden. Künftig sollen auch Genesenen-Nachweise in den Apps gespeichert werden können, um dadurch eine überstandene Infektion nachzuweisen. Die Zertifikate lassen sich laut der Dokumentation beliebig oft vom Blatt in die App scannen. Man kann sie also auch auf mehreren Telefonen nutzen. Das ist auch praktisch, wenn man mal ein Telefon verliert oder ein neues erhält.

Wird der digitale Nachweis Pflicht?

Nein. Der gelbe Impfausweis und die Bescheinigungen von Impfzentrum oder Impfarzt sind weiter gültig. Wer keinen digitalen Nachweis hat oder ihn nicht haben will, kann weiterhin das gelbe Heft nutzen. Laut BMG handelt es sich um «ein freiwilliges und ergänzendes Angebot».

Kann ich mit dem Ausweis wieder auf Reisen gehen?

Das EU-Parlament hat am Mittwoch grünes Licht für ein europaweit gültiges Impfzertifikat gegeben. Nach Angaben des BMG erfüllt der digitale Impfnachweis die Anforderungen der europäischen Lösung «von vornherein». Gesundheitsminister Spahn erklärte dazu am Donnerstag: Ziel sei, dass das Zertifikat europaweit ausgelesen werden kann. Das liege aber in der Hand der einzelnen Länder, die für die technische Umsetzung verantwortlich seien. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.