Digitaler Meldeschein im Hotel: Mecklenburg-Vorpommern prescht vor

| Politik Politik

Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Bundesland die digital geleistete Unterschrift beim Check-In ins Hotel als handschriftlich anerkannt und erlaubt den Hotelbetrieben den digitalen Meldeschein. Dies wurde jetzt bei einer offiziellen Veranstaltung im GreenLine Hotel Haffhus in Ueckermünde bekannt gegeben.

Anwesend bei einer Veranstaltung waren, neben dem parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Philipp da Cunha, Sprecher für Digitalisierung- und Netzpolitik der SPD, auch der NDR, der in einen Fernsehbeitrag über die Neuigkeiten berichtete. Eine Änderung des Meldegesetzes im Bundestag sei nicht zwingend nötig, da dies auf Landesebene entschieden werden könne, so der Tenor der Veranstaltung. Nach diesem Vorbild ist nun im GreenLine Hotel Haffhus in Ueckermünde der digitale Check in möglich.

Andererseits verpflichten aber noch die Paragraphen 29 und 30 im Bundesmeldegesetz die Beherbergungsstätten dazu, ihre Gäste beim Check-in auf Papier ausgedruckten Meldescheinen unterzeichnen zu lassen. Der Vorstoß in Mecklenburg-Vorpommern macht jetzt trotzdem den digitalen Check-In in den Hotels möglich. Ob diese Rechtsinterpretation des Bundesmeldegesetzes und des Schengener Durchführungsübereinkommens in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich belastbar ist, werden Prüfungen in den nächsten Wochen zeigen.
 

Dass die Papiermeldescheine schon lange nicht mehr zeitgemäß seien, bemängeln Hoteliers und deren Verbände seit Jahren. Papierberge belasten die Umwelt, und die sichere Verwahrung und fachgerechte Entsorgung verursacht Kosten und Bürokratie. Oft kommen zum Meldeschein noch Formulare zum Datenschutz und zu Kurtaxen bzw. Bettensteuern hinzu.

Derzeit prüft auch die Bundesregierung, ob Hotelgäste ihrer Anmeldepflicht künftig auch in digitaler Form nachkommen können. Die Meinungsbildung sei allerdings noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort (19/9135) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8584). Laut Bundesmeldegesetzes sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet, ihre Gäste am Tag der Anreise besondere Meldescheine unterzeichnen zu lassen. Diese Zettel sind ein Jahr lang aufzuheben und spätestens drei Monate nach Ablauf dieser Frist zu vernichten. Sie sind zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. In Österreich ist es seit 2002 zulässig, die Meldeangaben digital zu erfassen und mit einer elektronischen Signatur zu bestätigen.

In ihre Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Hotelmeldepflicht nicht originär melderechtlich, mit Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung begründet sei. Sie gehe überdies auf eine Vorgabe des Schengener Durchführungsabkommens für Ausländer zurück.

Um die Frage zu klären, ob Hotelanmeldungen sich künftig auch in Deutschland digital abwickeln lassen, seien daher die europarechtlichen Rahmenbedingungen und die „praktischen Erfordernisse der beteiligten Akteure“ zu berücksichtigen: „Auch bei einer elektronischen Variante muss gewährleistet sein, dass den Sicherheitsbelangen Rechnung getragen wird und insbesondere gerichtsverwertbare Ermittlungsansätze generiert werden können.“ Ob das österreichische Modell auf deutsche Verhältnisse übertragbar sei, werde derzeit „umfangreich“ geprüft.

Für IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe ist das Ausfüllen des Meldescheins ein überholter Prozess, wie er in einem Blog-Post im letzten Jahr unter dem Titel „Handarbeit“ darlegte. Es sei nachvollziehbar, dass beispielsweise die Sicherheitsbehörden auf die Meldescheine setzen – ob es tatsächlich Fahndungs- oder Aufklärungserfolge gebe stellt Luthe infrage. Auch sei es ärgerlich für die Hotellerie, dass etwa die Sharing-Economy von der Meldepflicht nicht betroffen ist. „Es wird Zeit für ein Update der Hotelmeldepflicht“, fordert Luthe. Und weiter: „Es wird also Zeit für ein Update der Hotelmeldepflicht und für eine echte Entbürokratisierung. Die Pflicht zur handschriftlichen Unterzeichnung des Meldescheins gehört auf den Prüfstand und dann zügig abgeschafft, damit auch die Hotels in Deutschland und ihre Gäste in Zeiten der Digitalisierung von schlankeren Check-in-Prozessen profitieren können.“


Zurück

Vielleicht auch interessant

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.