Digitaler Meldeschein im Hotel: Mecklenburg-Vorpommern prescht vor

| Politik Politik

Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Bundesland die digital geleistete Unterschrift beim Check-In ins Hotel als handschriftlich anerkannt und erlaubt den Hotelbetrieben den digitalen Meldeschein. Dies wurde jetzt bei einer offiziellen Veranstaltung im GreenLine Hotel Haffhus in Ueckermünde bekannt gegeben.

Anwesend bei einer Veranstaltung waren, neben dem parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Philipp da Cunha, Sprecher für Digitalisierung- und Netzpolitik der SPD, auch der NDR, der in einen Fernsehbeitrag über die Neuigkeiten berichtete. Eine Änderung des Meldegesetzes im Bundestag sei nicht zwingend nötig, da dies auf Landesebene entschieden werden könne, so der Tenor der Veranstaltung. Nach diesem Vorbild ist nun im GreenLine Hotel Haffhus in Ueckermünde der digitale Check in möglich.

Andererseits verpflichten aber noch die Paragraphen 29 und 30 im Bundesmeldegesetz die Beherbergungsstätten dazu, ihre Gäste beim Check-in auf Papier ausgedruckten Meldescheinen unterzeichnen zu lassen. Der Vorstoß in Mecklenburg-Vorpommern macht jetzt trotzdem den digitalen Check-In in den Hotels möglich. Ob diese Rechtsinterpretation des Bundesmeldegesetzes und des Schengener Durchführungsübereinkommens in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich belastbar ist, werden Prüfungen in den nächsten Wochen zeigen.
 

Dass die Papiermeldescheine schon lange nicht mehr zeitgemäß seien, bemängeln Hoteliers und deren Verbände seit Jahren. Papierberge belasten die Umwelt, und die sichere Verwahrung und fachgerechte Entsorgung verursacht Kosten und Bürokratie. Oft kommen zum Meldeschein noch Formulare zum Datenschutz und zu Kurtaxen bzw. Bettensteuern hinzu.

Derzeit prüft auch die Bundesregierung, ob Hotelgäste ihrer Anmeldepflicht künftig auch in digitaler Form nachkommen können. Die Meinungsbildung sei allerdings noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort (19/9135) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8584). Laut Bundesmeldegesetzes sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet, ihre Gäste am Tag der Anreise besondere Meldescheine unterzeichnen zu lassen. Diese Zettel sind ein Jahr lang aufzuheben und spätestens drei Monate nach Ablauf dieser Frist zu vernichten. Sie sind zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. In Österreich ist es seit 2002 zulässig, die Meldeangaben digital zu erfassen und mit einer elektronischen Signatur zu bestätigen.

In ihre Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Hotelmeldepflicht nicht originär melderechtlich, mit Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung begründet sei. Sie gehe überdies auf eine Vorgabe des Schengener Durchführungsabkommens für Ausländer zurück.

Um die Frage zu klären, ob Hotelanmeldungen sich künftig auch in Deutschland digital abwickeln lassen, seien daher die europarechtlichen Rahmenbedingungen und die „praktischen Erfordernisse der beteiligten Akteure“ zu berücksichtigen: „Auch bei einer elektronischen Variante muss gewährleistet sein, dass den Sicherheitsbelangen Rechnung getragen wird und insbesondere gerichtsverwertbare Ermittlungsansätze generiert werden können.“ Ob das österreichische Modell auf deutsche Verhältnisse übertragbar sei, werde derzeit „umfangreich“ geprüft.

Für IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe ist das Ausfüllen des Meldescheins ein überholter Prozess, wie er in einem Blog-Post im letzten Jahr unter dem Titel „Handarbeit“ darlegte. Es sei nachvollziehbar, dass beispielsweise die Sicherheitsbehörden auf die Meldescheine setzen – ob es tatsächlich Fahndungs- oder Aufklärungserfolge gebe stellt Luthe infrage. Auch sei es ärgerlich für die Hotellerie, dass etwa die Sharing-Economy von der Meldepflicht nicht betroffen ist. „Es wird Zeit für ein Update der Hotelmeldepflicht“, fordert Luthe. Und weiter: „Es wird also Zeit für ein Update der Hotelmeldepflicht und für eine echte Entbürokratisierung. Die Pflicht zur handschriftlichen Unterzeichnung des Meldescheins gehört auf den Prüfstand und dann zügig abgeschafft, damit auch die Hotels in Deutschland und ihre Gäste in Zeiten der Digitalisierung von schlankeren Check-in-Prozessen profitieren können.“


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß.