Dirk Iserlohe - Gleichstellungsansprüche aus Corona-Hilfen dürfen nicht gelöscht werden

| Politik Politik

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht verboten, die bisher ungenutzte Corona-Linie von 60 Milliarden Euro für einen Klimafonds zu nutzen. Der Bundestag steht in heller Aufregung und die „aktuelle Stunde“ brachte den Kanzler in Verlegenheit. Die Bundesregierung will nun die „60 Milliarden Euro löschen“, so zitierte das Handelsblatt vorhin Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Dabei ist der finanzielle Bedarf für die Corona-Hilfen noch nicht abschließend geklärt. Einige Unternehmen befinden sich immer noch in gerichtlicher Auseinandersetzung, um angemessenen Schadenersatz, bzw. über die Gleichstellung hinsichtlich der gewährten Beihilfen aus den Jahren 2020 bis 2022. 

Die von der vorherigen Bundesregierung festgelegte Begrenzung der Hilfen der Höhe nach habe insbesondere zur Benachteiligung von größeren Unternehmen geführt, argumentiert Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe, der erwartet, dass Finanzminister Lindner die Linie nicht löscht, sondern diese so lange bestehen lässt, bis die gerichtliche Klärung, über die von der Regierung willkürlich verhängten Beihilfe-Obergrenzen, erfolgt ist. Einige größere mittelständische Unternehmen aus dem Gastgewerbe beklagen die Wettbewerbsverzerrung durch eine unproportionale Zuordnung der Corona-Beihilfen. „Uns stünden noch ca. 45 Millionen Euro zu, wenn die Bundesregierung uns und unsere Hotels gleichberechtigt – wie einen Einzelbetrieb – behandelt hätte“, so Dirk Iserlohe. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik damals aufgegeben, dass – egal ob freiwillig im Rahmen von Beihilfen oder verpflichtend im Zuge eines Schadenersatzes – einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig benachteiligt werden dürfen.

Seit Beginn der Corona-Krise kämpft Iserlohe um die Gleichstellung der Branche. „Es wäre der Hohn, wenn jetzt die 60 Milliarden Euro gelöscht würden und die Regierung den Gerichten später erwidert, sie hätte kein Geld mehr dafür.“ Iserlohe fordert daher von der Regierung, dass sie, wenn sie schon nicht auf die belasteten Unternehmen zugeht, zumindest das Sondervermögen bis zur gerichtlichen Klärung offenhalten muss. Iserlohe dazu weiter: „Das eine ist, dass die frühere Regierung Fehler bei der Verteilung der Hilfen gemacht hat und nun Klageverfahren geführt werden müssen. Was aber nicht geht ist, dass Finanzminister Lindner und Wirtschaftsminister Habeck die Hinweise der Rechtsprechung ignorieren und erforderliche Töpfe für Mittel aus  der Vergangenheit einfach schließen. Gerade Wirtschaftsminister Habeck, der in einer Rede am 25. Januar 2023 auf dem Deutschen Gründertag in Berlin sagte: „Wir brauchen eine Wirtschaftspolitik, die alle Unternehmen fair und gleichbehandelt, unabhängig von ihrer Größe, ihrer Branche oder ihrem Standort. Nur so können wir Innovation und Wachstum fördern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sichern“, müsste doch dafür Verständnis haben.“ Iserlohe fordert deshalb die Regierung erneut auf, sich an den Aussagen Habecks messen zu lassen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Unternehmen vor Diskriminierung und unfairen Beihilfepraktiken zu schützen, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Er fragt sich erneut: „Warum müssen wir also diese unangemessene Wettbewerbsverzerrung hinnehmen? Immerhin hat der BGH nun in einem Fall die insoweit benachteiligte Dorint Gruppe zur Revision zugelassen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Pläne der SPD zur Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Ablehnung. Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnen vor massiven Folgen für den deutschen Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Die erste Tarifrunde im hessischen Gastgewerbe endet ohne Ergebnis. Während die Gewerkschaft NGG das Arbeitgeberangebot als respektlosen Reallohnverlust kritisiert, pocht der DEHOGA auf die notwendige Stabilisierung der Betriebe durch die Mehrwertsteuersenkung.

In Bad Kreuznach sind die Tarifverhandlungen für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe vorerst ohne Einigung zu Ende gegangen. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz reagierte auf das Scheitern der Gespräche mit deutlicher Kritik an der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.