Dorint-Chef Iserlohe: „Will CDU nur die Eigentümer von Immobilien schützen?“

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Dirk Iserlohe Aufsichtsratschef der Dorint Hotelgruppe streitet öffentlich weiter dafür, dass Pandemie als Störung der Geschäftsgrundlage angesehen wird. Ferner dringt Iserlohe darauf  den Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund abzuschaffen.

CDU-Politiker Carsten Linnemann hatte dazu Ende Juli Vertreter der Hotel- und Gastronomiebranche, des Handels bzw. Textileinzelhandels als auch der Banken und Immobilieneigentümer in den Bundestag zu einem Meinungsaustausch eingeladen. Doch nun zeigt sich Iserlohe herbe enttäuscht: „Die CDU schließt sich dem derzeit in der Wirtschaft hart praktizierten Darwinismus an und - anstelle einer staatskostenneutralen Klarstellung zur Störung der Geschäftsgrundlage – zwingt sie die Branchenteilnehmer zu langwierigen Gerichtsverfahren, die viele nicht überleben werden.“

Offensichtlich sei die Botschaft der betroffenen Branchen bei den Spitzenpolitikern nicht angekommen. Iserlohe befürchtet nun, dass er seinen über 4.500 Mitarbeitern in über 60 Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz mitteilen muss, dass die Bundesregierung weit davon entfernt ist, die Branchen retten zu können bzw. zu wollen.

Persönliches Schreiben an CDU-Spitzenpolitiker Dr. Linnemann

In seinem persönlichen Schreiben an den CDU-Abgeordneten, Carsten Linnemann, bedauert Iserlohe, dass die CDU-Fraktion es bei einem juristischen Kampf zwischen den Nutzern und den Eigentümern belassen will. Zitat Linnemann: „Wir sind uns einig, dass § 313 BGB bereits in seiner aktuellen Fassung für Gewerbeimmobilien anwendbar ist und damit grundsätzlich Grundlage für Vereinbarungen aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage sein kann. Die Frage, ob es noch einer weitergehenden klarstellenden Gesetzesanpassung bedarf, wird in der Fraktion strittig diskutiert“. Iserlohe beruft sich auf eine Ausarbeitung von Rechtswissenschaftler und Mitglied des Deutschen Bundestages, Prof. Heribert Hirte, in der es heißt: dass es aufgrund der Fehlleitung durch COVInsAG dringend notwendig ist hier klarstellend gesetzgeberisch tätig zu werden. Dort heißt es weiter, dass „zum dreimonatigen Kündigungsschutz, dass „die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete im Gegenzug im Grundsatz bestehen bleibt“. Die Immobilienbranche und deren Anwälte leiten daraus zu Unrecht ab, dass der Gesetzgeber mit seiner Einschränkung des Kündigungsrechts im Miet- und Pachtrecht zugleich jegliche Vertragsanpassung habe ausschließen wollen. Nach Aussagen von Linnemann ist dem aber nicht so. Somit hilft jetzt nur eine gesetzliche Klarstellung.

Der Familienunternehmer Iserlohe ist der Auffassung, dass Teile der CDU die Realität zwischen Immobilieneigentümern und Nutzern deutlich verkennen! Also muss nach Ansatz der CDU-Politikern die Dorint GmbH im Falle des „Dorint Hotel & SPA Bad Brückenau“ gegen den Freistaat Bayern klagen, um das festzustellen, wovon die Kritiker der CDU-Fraktion ohnehin ausgehen.

Nämlich, dass der § 313 BGB anwendbar sei und eine Störung der Geschäftsgrundlage während der Pandemie vorliegt, von der der Freistaat Bayern aber nun mal nicht ausgeht. Iserlohe stellt sich daher konkret die Frage, ob es der CDU nur darum gehe, die Immobilieneigentümer zu schützen. Dazu müsse man aber wissen, dass ein neuer Pacht- oder Mietvertrag mit einem anderen, neuen  Nutzer ein erheblich schlechterer sein werde. Da das Vermögen der Eigentümer sich aus Miete/Pacht im Verhältnis zu einer erwarteten Rendite berechne, werden die Vermögen nach dem Ausfall des Nutzers drastisch fallen. Somit seien auch die aktuellen Refinanzierungskredite erheblich in Gefahr. Iserlohe prognostiziert aufgrund der Bankenüberregulierung (Basel II, III) sogar eine erneute Bankenkrise, die spätestens im Jahre 2022 einsetzen werde.

Riesige Insolvenzwelle ab dem II. Quartal 2021 droht

Hinsichtlich des Mietrechtes befürchtet Dirk Iserlohe, dass die Mietminderungsprozesse voraussichtlich bis zum BGH geführt werden müssten, was für viele Mittelständler deutlich zu lang dauern werde. „Wir müssen uns leider alle darauf einstellen, dass spätestens im zweiten Quartal 2021 eine Insolvenzwelle von noch nie dagewesen Ausmaßes auf uns zurollt“, so der Hotelunternehmer. „Hinzu kommt, dass die Regierung bisher noch nicht gesehen hat, dass der Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund deutlich überholt und aus europäischer Sicht dazu auch noch ungerecht ist“, so Iserlohe. Er geht daher davon aus, dass das „Schutzschirmverfahren“ diese Entwicklung überhaupt nicht aufhalten kann, da dazu der Grundsatz der Unternehmensfortführung selbstverständlich auch in den IDW-Richtlinien geändert werden müsse. 

Dirk Iserlohe will sich in jedem Fall weiterhin tatkräftig für die Hotel- und Gastronomie-Branche mit mehr als 2,4 Mio. Arbeitnehmern einsetzen, so dass diese - durch den Gesetzgeber ausgerichtete Fehlleitung mit ungerechter Wirkung - endlich richtiggestellt wird. Gemeinsam mit den Vertretern der Branchen fordert er: „Der Gesetzgeber muss eine Vorgabe machen, um den Branchen mit insgesamt über 6 Millionen Arbeitnehmern zu helfen. Wir wollen kein Geld wir wollen Gerechtigkeit und eine zwingende Handlungsanweisung!“  

Die Vertreter der Banken und der Immobilienbranche haben in der Runde am 29. Juli 2020 im deutschen Bundestag deutlich gemacht, dass  sich - ohne eine Klarstellung – besonders die institutionellen Eigentümer der Untreue schuldig machen könnten, wenn diese auf Pacht- und Mietforderungen verzichten würden. Von ausländischen Eigentümern ganz zu schweigen, die den § 313 BGB nicht kennen und ohne eine höchstrichterliche Rechtsprechung diesen auch nicht akzeptieren werden.

Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund abschaffen

Iserlohe fordert also erneut die CDU-Fraktion auf, sich dafür einzusetzenden den „technischen“ Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund abzuschaffen. Das sieht Iserlohe als eine Anregung der Hilfe zur Selbsthilfe und als Ansatz eines gerechten Interessensausgleichs. Ebenso sieht er diesen Vorschlag nach wie vor als Beitrag zur europäischen Harmonisierung.

Der Hotelier fragt sich schon länger, ob es der Bundesregierung überhaupt auffallen wird, wenn die KfW-Mittel und sonstige Darlehen demnächst von den Insolvenzverwaltern „verfrühstückt“ und die Gläubiger nicht bedient werden. Somit sind seine beiden Vorschläge – so widersinnig dies vordergründig klingt – auch ein notwendiger Gläubigerschutz. Andernfalls wird dem Unternehmer die Chance genommen, seine Kredite innerhalb der vorgegebenen Kreditlaufzeit zurückzuzahlen, da die Immobiliennutzer vollstrecken werden und gleichzeitig ein Insolvenzgrund wegen Überschuldung besteht. 

Erneuter Appell an die Bundesregierung

Iserlohe bittet Linnemann noch einmal, sich dafür tatkräftig einzusetzen, dass die Regierung diese wesentlichen Ansätze - auch unter dem Aspekt des Gläubigerschutzes - weiterverfolgt und den Gesetzesvorschlag zur Klarstellung der Störung der Geschäftsgrundlage sowie die Abschaffung des Überschuldungstatbestandes nach § 19 InsO auf den Weg bringt. Dirk Iserlohe erhofft sich nun mit seinem erneuten Appell an an die Verantwortlichen rasche und konkrete Ergebnisse, damit die besonders betroffenen Branchen nicht geopfert werden müssen!  


 

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