DRV: "Impfpflicht-Debatte auf dem Rücken der Reisewirtschaft ist keine Lösung"

| Politik Politik

Mit großem Unverständnis und deutlicher Kritik reagiert der Deutsche Reiseverband (DRV) auf die von der Bundesregierung veröffentlichten Bedingungen für die Überbrückungshilfe IV. Demnach sollen ausgefallene Margen und Provisionen für Corona-bedingt abgesagte Reisen nur noch dann geltend gemacht werden können, wenn die Reisenden über einen vollständigen Impfschutz verfügen.

Dazu der DRV: Es ist schon eine äußerst merkwürdige Entscheidung, die die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Überbrückungshilfe IV getroffen hat. Hier wird die aktuell schwelende Debatte um eine allgemeine Impfpflicht auf dem Rücken der Reisebüros und Reiseveranstalter ausgetragen, die durch Corona wirtschaftlich nach wie vor stark betroffen sind. Das ist inakzeptabel und kann nicht die Lösung sein. Bei der Neugestaltung der Bedingungen handelt es sich um einen Schnellschuss, zumal es bisher schlichtweg keinerlei Notwendigkeit gab, Daten über den jeweils aktuellen Impfstatus der Kunden systematisch abzufragen oder gar zu speichern.

Als Reisewirtschaft begrüßen wir die Unterstützungsleistungen des Bundes außerordentlich. Die Hilfsmaßnahmen wurden und werden nach wie vor benötigt und sind für den Erhalt der Infrastruktur der Touristik unerlässlich. Jetzt macht die Bundesregierung aber Druck durch die Hintertür und verlagert das Thema Impfpflicht auf Dritte. Wirtschaftliche Hilfen für die Reisewirtschaft vom Impfstatus der Kundinnen und Kunden abhängig zu machen, ist falsch und bedarf dringend einer Korrektur. Weder Reisebüros noch Veranstalter können für die Impfentscheidung der Reisenden in die Verantwortung gezogen werden – auch nicht, wenn eine vollständige Impfung das Reisen per se natürlich erleichtert. Der DRV hat bereits frühzeitig und regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Impfung das derzeit wirksamste Mittel gegen Corona ist und zum Impfen aufgerufen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.