Einführung der Registrierkassenpflicht soll jetzt umgesetzt werden

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Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen. Dabei werde es zunächst um Umsatzsteuerbetrug gehen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Schrodi (SPD), in Perl-Nennig (Saarland). 

Es gehe auch darum, die vielen steuerehrlichen Privatleute und Unternehmen zu schützen, sagte er nach einem Treffen mit den Länder-Finanzministern. Deswegen werde das Ministerium «in den nächsten Tagen und Wochen noch einiges an Gesetzen vorlegen, die das Thema der Geldwäschebekämpfung, der Steuerbetrugsbekämpfung, auf den Weg bringen.»

Die Einführung einer Registrierkassenpflicht sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden und werde jetzt umgesetzt. Wenn in Gaststätten Schilder «Cash Only» verkündeten, dann werde Steuerbetrug «zumindest angedeutet». Zugleich wolle man auf die Papier-Bonpflicht verzichten. 

Mindestens eine Option, bargeldlos zu zahlen

Schrodi verwies auf Berechnungen, wonach der Umsatzsteuerbetrug wegen nicht effektiver Umsetzung bestehender Gesetze zwischen 10 und 15 Milliarden im Jahr Euro betrage. Hier müsse man «für Steuergerechtigkeit sorgen». 

Es müsse künftig mindestens eine digitale Möglichkeit zum Bezahlen geben, sagte Schrodi. Das stehe auch im Koalitionsvertrag. Dies bedeute nicht die Abschaffung des Bargelds, sagte der Vorsitzende der Konferenz der Länder-Finanzminister, Bremens Ressortchef Björn Fecker (Grüne). «Das nimmt natürlich unheimlich viele Möglichkeiten von Steuerbetrug.»

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) sagte: «Soziale Marktwirtschaft bedeutet, dass wir den legalen Agierenden faire Wettbewerbsbedingungen geben. Das geht vom Gastronomen bis zum großen Unternehmen.» Auch das Mitführen von «großen Bargeldmengen» müsse neu geregelt werden, damit Deutschland nicht mehr «eine besondere Drehscheibe» für den Transport von Geld mit ungeklärter Herkunft bleibe. (mit dpa)


 

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