Einschränkungen für Ungeimpfte? Berlin diskutiert Corona-Maßnahmen

| Politik Politik

Auf Berlinerinnen und Berliner ohne Impfschutz gegen Corona könnten bald weitere Einschränkungen zukommen. Die Forderungen, auch in der Hauptstadt den Zugang beispielsweise zu Veranstaltungen nur noch Geimpften und Genesenen zu erlauben, sind lauter geworden. Am Wochenende sprachen sich sowohl die SPD-Landesvorsitzende Franziska Giffey als auch Grünen-Fraktionschefin Bettina Jarasch für die Ausweitung der 2G-Regel aus.

Laut Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) ist 2G bereits in Vorbereitung. Die Berliner CDU forderte am Montag ein Impfzentrum im Ostteil Berlins und die Rückkehr zum kostenlosen Taxi-Transport für ältere Impfwillige. «Wir brauchen niedrigschwellige Impfgelegenheiten und Booster-Angebote für alle», sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus und Landesparteichef Kai Wegner. Es sei besorgniserregend, mit welchem Tempo sich Corona ausbreite. «Einen neuen Lockdown darf es nicht geben.»

Bei den beiden noch offenen Impfzentren an der Messe und in Tegel gebe es steigende Besucherzahlen, aber leider auch unzumutbare Wartezeiten. «Notwendig ist ein weiteres Impfzentrum im Ostteil unserer Stadt sowie die Rückkehr zum kostenlosen, unbürokratischen Taxi-Shuttle für alle über 70 Jahre», sagte Wegner. Die Impfzentren in der Arena in Treptow und im Velodrom in Pankow wurden bereits im August wieder geschlossen. Zurzeit sind noch zwei der ehemals sechs Impfzentren in Betrieb.

Derzeit gilt in Berlin, dass etwa Restaurantbetreiber oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur Geimpften und Genesenen (2G). Bei 2G entfällt die Maskenpflicht. Der Senat wollte am Montagabend bei einer Telefonschalte über die 2G-Ausweitung beraten, wie der «Tagesspiegel» (online) am Montag berichtete. Ob dabei bereits ein Beschluss falle, sei unklar. Eine Senatssprecherin kommentierte das auf Anfrage nicht.

Umstritten ist auch der Umgang mit der Maskenpflicht an Berliner Schulen. Schon vor den Herbstferien wurde sie für die ersten bis sechsten Klassen aufgehoben, an den Oberschulen gilt sie weiterhin. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Bildung sagte am Montag, die Sicht auf das Thema sei sowohl bei Lehrkräften als auch bei Eltern sehr unterschiedlich, eine Entscheidung zu einer Änderung der bisherigen Regeln sei noch nicht gefallen.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres hatte sich vor den Herbstferien sehr dafür eingesetzt, auf die Maskenpflicht in Grundschulen zu verzichten. Die SPD-Politikerin begründetet das damit, die Maskenpflicht habe Auswirkungen auf die Sprachentwicklung, Rechtschreib- und Lesefähigkeit oder auch auf den Englischunterricht.

Am Montagnachmittag wollte sich der Hygienebeirat mit dem Thema beschäftigen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Berlin, Tom Erdmann, sagte am Montag, die Überlegung, die Maskenpflicht auch für die Oberschulen ab Klasse sieben aufzuheben, sei aus seiner Sicht vom Tisch.

Die Wiedereinführung der Maskenpflicht für die Grundschulen fordere die GEW aber nicht. Bei dem Thema gebe es kein Schwarz-Weiß. Es sei klar, dass Masken im Unterricht hinderlich sein könnten, sagte Erdmann. Andererseits sehe er auch die Gefahr, dass bei steigeneden Infektionszahlen in den Schulen wieder mehr Kinder in Quarantäne müssten - was ebenfalls auf Kosten von deren Bildung gehe.

In Berlin ist die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich gestiegen: Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Montag steckten sich in den vergangenen sieben Tagen 194,5 von 100 000 Menschen mit dem Virus an. Am Montag vor einer Woche waren es erst 140,2. Bundesweit war die Sieben-Tage-Inzidenz am Montag auf 201,1 gestiegen und erreichte damit den höchsten Wert seit Beginn der Pandemie. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.