Einzelhandel und Gastgewerbe fordern einheitliche Lockerungen für Geimpfte

| Politik Politik

In der Debatte über Lockerungen der Corona-Beschränkungen für geimpfte Menschen fordern Handel und Gastgewerbe schnelle und bundeseinheitliche Regeln. «Geimpfte müssen selbstverständlich schnellstens wieder Zugang zu allen Geschäften bekommen», sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag). «Regelungen sollten die Bundesländer möglichst einheitlich und rasch festschreiben.»

Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, sagte dem RND, nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen gehe von vollständig Geimpften mit großer Wahrscheinlichkeit kein Übertragungsrisiko aus. «Dass dann Geimpfte ihre Grundrechte zurückbekommen, ist richtig und geboten.» Es sei nur konsequent, Geimpfte wie negativ Getestete zu behandeln. Hartges begrüßte es, dass Bayern und weitere Bundesländer bereits in diesem Sinne gehandelt hätten.

Mehr Rechte für Geimpfte und Genesene: Lambrecht macht Vorschlag

Vollständig Geimpfte und Genesene sollen in der Corona-Krise wieder mehr Rechte bekommen. Insbesondere von Auflagen für private Treffen und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sollen diese Gruppen ausgenommen werden. Das geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch andere Medien berichteten darüber. Das Justizministerium versandte den Vorschlag am Donnerstag an die anderen Bundesministerien. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Wenn es nach der SPD geht, soll das in der kommenden Woche geschehen.

«Das Grundgesetz lässt Einschränkungen unserer Grundrechte nur zu, wenn es hierfür eine besondere Rechtfertigung gibt. Der Schutz von Leben und Gesundheit in der Pandemie ist eine solche Rechtfertigung», sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Lambrecht den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. «Wenn aber jetzt belegt ist, dass von vollständig Geimpften und Genesenen keine besondere Gefahr mehr ausgeht, dann müssen wir die Einschränkungen ihrer Grundrechte zurücknehmen. Es geht hier nicht um Sonderrechte oder Privilegien, sondern um ein zentrales Gebot unseres Rechtsstaats.»

Im Entwurf steht: «Das heißt, dass es geimpften und genesenen Personen zukünftig wieder möglich sein wird, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern in Anspruch zu nehmen.»

Wer vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen ist, soll sich nicht an die jeweils lokal geltenden Ausgangsbeschränkungen halten müssen. Das bedeutet für diejenigen, die die Einhaltung der Beschränkungen kontrollieren müssen, zum Beispiel die Polizei, zwar einen zusätzlichen Aufwand. Kontrollen finden aber ohnehin statt, etwa wenn jemand nach 22.00 Uhr auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ist.

Laut Entwurf soll auch die Beschränkung privater Zusammenkünfte auf Angehörige eines Haushalts und eine weitere Person - plus Kinder bis 14 Jahre - nicht gelten, wenn an dem Treffen ausschließlich geimpfte Menschen oder genesene Personen teilnehmen. Bei privaten Treffen von Geimpften oder Genesenen mit anderen Menschen, die weder geimpft sind noch von Covid-19 genesen sind, werden die Angehörigen dieser zwei Gruppen nicht mitgezählt. Es könnten sich also zum Beispiel Angehörige eines Haushalts mit einem Paar treffen, das bereits geimpft wurde. Und noch einen Vorteil sollen Geimpfte und Genesene demnach haben: Für sie gilt die Quarantäne-Pflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet nicht - es sei denn sie haben sich in einem Land aufgehalten, das als Virusvariantengebiet eingestuft ist.

Für alle sollen aber weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten gelten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum. Von den geplanten Erleichterungen sollen Menschen mit Covid-19-Symptomen wie Atemnot oder Geruchs- und Geschmacksverlust ausgenommen sein.

Als Beleg für eine vollständige Impfung dienen kann demnach ein Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Die Impfung muss mit einem beim bundeseigenen Paul-Ehrlich-Institut gelisteten Impfstoff gemacht worden sein. Und es müssen «seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen» sein. Dies ist meist die zweite Spritze, beim Präparat von Johnson & Johnson reicht eine. Bei Genesenen soll generell der Nachweis einer Impfdosis reichen.

Dass man genesen ist, soll man ebenfalls belegen müssen - und zwar mit einem Nachweis eines positiven PCR-Labortests, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Auch dieser Nachweis soll auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch und auf Papier oder elektronisch möglich sein. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, wenn man den Original Test-Nachweis nicht mehr habe, könne man sich dies bei derselben Stelle auch noch einmal nachträglich bescheinigen lassen. Man muss außerdem frei von Krankheitssymptomen sein.

Gesundheitsminister Spahn sagte am Donnerstag, ein Gleichstellen mit negativ Getesteten etwa bei Friseurbesuchen oder Einreisen sei ein relativ einfach zu klärender Teil. Bei anderen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gehe es aber um schwierige Abwägungen. Für ein rasches Vorgehen wolle die Regierung Bundestag und Bundesrat früh in Abstimmungen über eine Verordnung einbeziehen. «Wenn wir uns einig sind, geht's schnell.» Der «späteste» Termin für eine abschließende Entscheidung des Bundesrats sei der 28. Mai.

Die SPD verlangte mehr Tempo. Sonst drohten gerichtliche Beschlüsse, sagte Rechtsexperte Johannes Fechner der dpa. Es müsse vermieden werden, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundes-Notbremse aufhebe «mit der denkbaren Begründung, dass diese nicht zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften differenziert».

Opposition und einige Länder hatten der Bundesregierung zuvor vorgeworfen, sie zögere die Verabschiedung der Ausnahme-Regelung bewusst hinaus. Mehrere Bundesländer sind bereits aktiv geworden und haben Geimpfte mit negativ Getesteten gleichgestellt, etwa beim Zugang zu Läden und Dienstleistungen. (dpa)

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des geplanten Entlastungspakets spitzt sich zu. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat die Länder scharf vor einem Scheitern der geplanten Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie gewarnt. Jetzt äußerten sich weitere Politiker und Verbände.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angesichts des anhaltenden Streits über die Verteilung der Steuerausfälle mit einem Scheitern der geplanten Entlastungen für die Gastronomie und Pendler gedroht. Die Länder fordern eine Kompensation der zu erwartenden Mindereinnahmen durch den Bund.

Entlastung für eine krisengeschüttelte Branche: In einer öffentlichen Anhörung im Bundestag bekräftigen Wirtschaftsvertreter und Fachexperten die Notwendigkeit der geplanten Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf sieben Prozent. Kritiker stellten die fiskalischen Kosten und die soziale Treffsicherheit der Maßnahme infrage.

Österreichs Tourismuswirtschaft erhält neue Rahmenbedingungen im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Die Bundesregierung beschließt nicht nur eine Erhöhung der Saisonkontingente, sondern auch die Einrichtung eines Beschäftigtenfonds.

Der Chef darf ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Diese Regel zu ändern, könnte Ärzte entlasten. Die Gesundheitsministerin zeigt sich überraschend offen für die Idee.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mobilisiert am 23. Oktober Essenskuriere und Support-Mitarbeiter. Hintergrund sind die Pläne des Essenslieferdienstes zur bundesweiten Auslagerung von etwa 2.000 Arbeitsplätzen.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, ein Zusammenschluss von zehn Wirtschaftsverbänden, legte nun ihren zweiten Mittelstandsmonitor vor und zieht erneut eine ernüchternde Bilanz der politischen Rahmenbedingungen.

Der Dehoga in Hessen lehnt das geplante EU-Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» ab. Warum der Verband und ein veganes Lokal vor mehr Bürokratie und Verunsicherung von Kunden warnen.

Die Stadt Konstanz meldet eine Trendwende beim Müllaufkommen im öffentlichen Raum und führt diese auf die seit 1. Januar 2025 erhobene Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr zurück. Parallel dazu äußern Verbände Kritik an der Bewertung der Stadt und bemängeln das vorschnelle Fazit.

Der Verband der Veranstaltungsorganisatoren hat das Bundeskartellamt über mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und eine zunehmende Marktkonzentration im Bereich der MICE-Buchungsportale informiert. Nach Auffassung des Verbands droht in diesem zentralen Marktsegment für die deutsche Wirtschaft eine „gefährliche Ballung von Marktmacht“.