„Ende des Missmanagements“: DEHOGA prüft weitere Klagen und fordert Entschädigungen

| Politik Politik

Der DEHOGA Bundesverband verschärft die Tonlage gegenüber der Politik. In einer aktuellen Pressemitteilung werden die Vertreter des Gastgewerbes den Regierungsverantwortlichen „politisches Missmanagement“ vor. Über derzeit laufende Verfahren hinaus, kündigt der Verband die Prüfung weiterer Klagen an. Neue Entschädigungen für Hoteliers und Gastronomen müssten jetzt auf den Weg gebracht werden.

„Nach den gestrigen Beschlüssen wachsen im Gastgewerbe Verzweiflung und Zukunftsängste“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverbandes). Mehr als 70 Prozent der Betriebe bangen laut DEHOGA um ihre Existenz. Schnelle finanzielle Entschädigungen für die vom Staat verursachten Versäumnisse seien jetzt das Mindeste. „Es müssen jetzt Taten folgen, anstatt das Missmanagement beim Impfen und bei den Hilfen fortzusetzen.“ Noch vor Ostern erwartet Zöllick Konkretisierungen zu dem im Beschluss genannten „ergänzenden Hilfsinstrument“. Spätestens am 12. April müsse zudem ein konkreter Öffnungsfahrplan für die Branche vorgelegt werden.

Die DEHOGA-Forderungen im Detail:

Von den politisch Verantwortlichen erwartet der Verband eine maximale Kraftanstrengung, damit endlich ausreichend Impfstoff vorhanden ist und die Menschen sieben Tage die Woche geimpft werden können. Gleiches gilt für eine erfolgreiche Teststrategie.

Spätestens am 12. April muss die Politik liefern. Insbesondere erwarten wir, dass dann auch für das Gastgewerbe ein konkreter Fahrplan für die Wiedereröffnung vorgelegt wird. Restaurants und Hotels haben in umfangreiche Hygiene- und Schutzmaßnahmen investiert und sind nachweislich keine Pandemietreiber. Zusätzliche Tests für Gäste und Mitarbeiter werden ein Garant für sichere und verantwortungsvolle Öffnungen sein.

Das im Beschluss genannte „ergänzende Hilfsinstrument“ für von der Pandemie besonders schwer und lange betroffene Unternehmen muss vor Ostern in konkrete Hilfszusagen münden. Die Überbrückungshilfe III in der jetzigen Form ist dafür nicht ausreichend. Ein Dauerlockdown für das Gastgewerbe, damit die übrige Wirtschaft geöffnet bleiben kann, ist ein Sonderopfer. Die durch die staatlichen Versäumnisse entstandenen Schäden müssen schnell und umfassend erstattet werden.

Die November- und Dezemberhilfen müssen noch im März bei allen Unternehmen vollständig zur Auszahlung kommen. Die Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand. Viele wissen nicht, wovon sie die März-Gehälter bezahlen sollen.

Die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 30. April hinaus ist dringend geboten, da weder die Dauer des Lockdowns noch die zögerliche Auszahlung der Hilfen bei der Beschlussfassung im Januar bekannt waren.

Als Interessenvertreter und Anwalt der Branche unterstützt der DEHOGA bereits mehrere Klagen gegen die Corona-Verordnungen. Weitere Klagen werden unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Länder-Verordnungen geprüft. Die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit wachsen.

Mit Blick auf die finanzielle Notsituation wie auch die mentale Ausnahmesituation der Unternehmer wie Beschäftigten fordern wir dringend eine Politik ein, die wieder Vertrauen und Zuversicht schafft. Es geht um die Zukunftssicherung einer Branche, die wie keine zweite für Lebensqualität, Vielfalt und Genuss steht und die für das soziale Miteinander in unserem Land unverzichtbar ist. Über 220.000 Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihren 2,4 Millionen Mitarbeitern dürfen nicht im Stich gelassen werden.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.