Erleichterter Zugang zu Kurzarbeit soll bis März verlängert werden

| Politik Politik

Firmen und Beschäftigte, die wegen der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten sind, sollen weiter erleichterten Zugang zu Kurzarbeit erhalten. Geplant sei, die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von maximal 24 Monaten und die in der Krise eingeführten Zugangserleichterungen um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 zu verlängern, teilte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am Mittwoch in Berlin mit. Ein entsprechender Verordnungsentwurf sei in die Abstimmung innerhalb der Regierung gegeben worden.

«Die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind noch immer zu spüren», so die Sprecherin. «Insbesondere leiden viele Betriebe und Unternehmen unter gestörten Lieferketten.» Betriebe, die bis zum Ende des Jahres die Bezugsdauer von 24 Monaten noch nicht ausgeschöpft hätten, könnten dann im neuen Jahr weiter von der Verlängerung auf diese Dauer zu profitieren. Auch geltende Zugangserleichterungen sollen verlängert werden. Unter anderem reicht es derzeit aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.

Unternehmen, die nur durch die Zugangserleichterungen Kurzarbeit durchführen können, sollten nicht von der Verlängerung der Bezugsdauer ausgeschlossen werden, wie die Sprecherin erläuterte. «Damit würden sowohl Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, die bereits seit Jahresbeginn von Lieferengpässen betroffen sind, als auch die von der Pandemie besonders betroffenen kontaktintensiven Dienstleistungsbranchen über das Jahresende 2021 hinaus in dem generell schwierigen 1. Winterquartal weiterhin unterstützt.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.