Ermäßigter Umsatzsteuersatz in Restaurants im Bundestag diskutiert

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Mit der Forderung der CDU/CSU-Fraktion, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu besteuern, hat sich der Bundestag am Donnerstag, 16. März 2023, befasst. Nach knapp halbstündiger Debatte wurde ihr entsprechender Gesetzentwurf „zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“ (20/5810) an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion verweist darauf, dass die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent zum 1. Juli 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden sei – zuletzt bis Ende 2023. Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wurde die Verlängerung mit durch die Corona-Pandemie eingetretenen Verhaltensänderungen begründet. Es sei angenommen worden, dass die Verbraucher verstärkt geliefertes oder mitgenommenes Essen konsumieren würden, das dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege. Mit der Senkung sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Hier die Debatte im Bundestag ansehen:

Die Entfristung und dauerhafte Anwendung des ermäßigten Satzes in der Gastronomie führen nach Ansicht der Unionsfraktion zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise. Dies gelte unabhängig von Verhaltensänderungen. Vor allem im ländlichen Raum seien Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trage wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei.

Außerdem weisen die Abgeordneten darauf hin, dass ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas bedeute. 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten gewährten ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz. Die ab dem Jahr 2024 zu erwartenden Umsatzsteuer-Mindereinnahmen gibt die Fraktion mit jährlich rund 3,3 Milliarden Euro an.

DEHOGA: Bundeskanzler Bundesfinanzminister stehen im Wort

Bei der Diskussion wurden die klaren Bekenntnisse zur Beibehaltung der 7-Prozent-Mehrwertsteuer von Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Christian Lindner hervorgehoben. Zugleich ist das Meinungsbild über alle Fraktionen hinweg sehr unterschiedlich, insbesondere wurde die weitere Finanzierung der Maßnahme diskutiert. Der DEHOGA kündigte an, sich die politische Debatte weiterhin „unermüdlich und leidenschaftlich“ einbringen zu wollen Bundeskanzler Scholz und Finanzminister Lindner hätten ihr Wort gegeben – und das mehrfach. Jetzt gelte es in aller Deutlichkeit zu bekräftigen, dass für die Zukunftssicherung und für die Wettbewerbsfähigkeit der Restaurants, Wirtshäuser und Cafés die 7-Prozent-Mehrwertsteuer auf Speisen unverzichtbar seien.


 

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