Erstes BGH-Urteil zu Entschädigungsklage nach Corona-Schließungen

| Politik Politik

Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (10.00 Uhr) sein erstes Urteil nach einer Entschädigungsklage wegen Einbußen im Corona-Lockdown. Die Karlsruher Richterinnen und Richter messen dem Verfahren sehr grundsätzliche Bedeutung bei. Denn bundesweit sind viele ähnliche Fälle bei den Gerichten anhängig.

Geklagt hat der Eigentümer einer familiengeführten Veranstaltungslocation mit Schloss-Hotel und Restaurants im Berliner Umland (Schloss Diedersdorf). Er fordert vom Land Brandenburg rund 27 000 Euro und den Ersatz weiterer Schäden. Im Frühjahr 2020 hatten alle Gaststätten für mehrere Wochen weitgehend schließen müssen, Hotels durften keine Touristen mehr aufnehmen. Für den Betrieb des Klägers hatte das bedeutet, dass nur noch im Biergarten Glühwein und Bier zum Mitnehmen verkauft werden konnten. Die Familie bekam 60 000 Euro Soforthilfe. Damit sind nach ihren Angaben die Einbußen aber nicht ausgeglichen.

Das Potsdamer Landgericht und das Oberlandesgericht Brandenburg hatten die Klage abgewiesen. Dagegen richtet sich die Revision in Karlsruhe. Verhandelt wurde der Fall am 3. März. (Az. III ZR 79/21)

Die Lockdowns in der Corona-Pandemie haben viele Branchen hart getroffen - aber der Bundesgerichtshof (BGH)  machte Betroffenen im Verlauf der Verhandlung wenig Hoffnung auf staatliche Entschädigung. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe bezweifeln, dass die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Entschädigungsregelungen für flächendeckende Betriebsschließungen gedacht sind.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann sagte aber bereits, es gehe hier möglicherweise generell nicht um Staatshaftung, sondern um eine sozialstaatliche Frage. Der Fall habe sehr grundsätzliche Bedeutung.

Um die Ausbreitung des neuen Virus zu stoppen, hatten Bund und Länder in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 das öffentliche Leben mit drastischen Maßnahmen heruntergefahren. Auch die Gastronomie musste schließen, Hotels durften keine Touristen mehr aufnehmen.

Das traf auch Schloss Diedersdorf, einen familiengeführten Betrieb mit Hotel, mehreren Restaurants und großem Biergarten südlich von Berlin (Tageskarte berichtete). Auf dem Gelände gibt es 14 Veranstaltungsräumlichkeiten mit insgesamt 4000 Sitzplätzen, dazu 100 Hotelbetten, sagt Salina Worm, die an der Seite ihres Vaters Thomas Schloss Diedersdorf führt. Im Frühjahr 2020 konnten wochenlang nur noch Glühwein und Bier zum Mitnehmen verkauft werden. «Im Vergleich zu dem, was wir sonst machen, ist das ein Bruchteil», sagt die 21-Jährige.

Rechtsanwalt Joachim Kummer, der die Familie vor dem BGH vertritt, sagte in der Verhandlung, sein Mandant mache einen Vermögensnachteil von 5438 Euro am Tag geltend - durch entgangenen Gewinn und laufende Kosten. Die Soforthilfe decke gerade einmal elf Tage ab. Worm müsse erst recht entschädigt werden: Niemand aus seinem Betrieb habe Corona gehabt, trotzdem sei er mit den Maßnahmen belegt worden.

Muss diese Schäden der Staat ausgleichen? Dafür ist die Situation zu komplex, sagt BGH-Anwalt Guido Toussaint, der das Land Brandenburg vertritt. Die Pandemie habe auch Branchen hart getroffen, die nicht unmittelbar von Schließungsanordnungen betroffen waren. Und die wirtschaftlichen Folgen wären womöglich noch viel höher, hätte der Staat nicht eingegriffen. Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, hier eine angemessene Lösung zu finden, sondern des Gesetzgebers.

So hatte es auch das Oberlandesgericht Brandenburg gesehen, das Worms Klage in der Vorinstanz abgewiesen hatte. Eine Regelung sei dem Gesetzgeber vorbehalten - «nicht zuletzt deshalb, weil die Zubilligung von Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüchen in Massen-Schadensfällen weitreichende Folgen für die Staatsfinanzen haben kann», heißt es in dem Urteil vom 1. Juni 2021.

Die Corona-Pandemie sei «ein Schadensgroßereignis, das die gesamte Gesellschaft und weite Teile der Wirtschaft traf und trifft». Die «sozialverträgliche Verteilung der pandemiebedingt ungleichen Lasten» sei daher «eine in erster Linie sozialstaatliche Herausforderung». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.