Ethikrat befürwortet Ausweitung der Corona-Impfpflicht

| Politik Politik

Der Deutsche Ethikrat befürwortet eine Ausweitung der kürzlich beschlossenen Impfpflicht für Personal in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen auf «wesentliche Teile der Bevölkerung». Dies müsse aber mit weiteren Maßnahmen flankiert werden, heißt es in einer mehrheitlich beschlossenen Empfehlung des unabhängigen Gremiums, das die Bundesregierung in ethischen Fragen der Corona-Pandemie berät. Neben flächendeckenden Impfangeboten und ausreichend Impfstoff sollte demnach soweit möglich der Impfstoff frei gewählt werden können. Empfohlen werden auch direkte Einladungen mit personalisierten Terminen, ein datensicheres nationales Impfregister und verständliche Informationen.

Insgesamt stimmten 20 der derzeit 24 Ethikrats-Mitglieder für die Empfehlung zur Ausweitung der Impfpflicht und vier dagegen. Zum Umfang der Ausweitung gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen. So befürworten 13 von 20 Mitgliedern, die grundsätzlich dafür sind, eine Ausweitung der Impfpflicht auf alle Erwachsenen, die sich impfen lassen könnten. Sieben Mitglieder sind dafür, dies auf Erwachsene zu beschränken, die zu Corona-Risikogruppen wie Älteren oder Vorerkrankten gehören.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sieht im Mehrheitsvotum des Rats einen «sehr wichtigen Wegweiser» für die Debatte und die Entscheidung zu einer Corona-Impfpflicht. Ähnlich wie viele Politikerinnen und Politiker habe der Ethikrat seine bisherige Haltung aufgrund der veränderten Lage revidieren müssen, sagte der Bundestagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. «Wir können als Gesellschaft die Pandemie nur hinter uns lassen, wenn wir lernfähig und offen für Kurskorrekturen bleiben.» Politik verliere das Vertrauen der breiten Mehrheit vor allem dann, wenn sie sich als lernunfähig erweise.

Der Ethikrat war von Bund und Ländern um eine Einschätzung gebeten worden. Hintergrund ist, dass im Bundestag wohl Anfang kommenden Jahres ohne Fraktionsvorgaben über eine allgemeine Impfpflicht abgestimmt werden soll - dafür hatte sich unter anderen Kanzler Olaf Scholz (SPD) ausgesprochen. Eine erste begrenzte Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember schon beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Der Ethikrat erläuterte, hohe Impfquoten seien entscheidend, um in eine kontrollierte Situation zu kommen. Dabei stelle eine Impfpflicht stets eine erhebliche Beeinträchtigung rechtlich und moralisch geschützter Güter dar. Eine Ausweitung sei nur zu rechtfertigen, wenn sie gravierende negative Folgen möglicher künftiger Pandemiewellen abschwächen oder verhindern könne - etwa eine hohe Sterblichkeit, langfristige Gesundheitsbeeinträchtigungen großer Bevölkerungsteile oder einen drohenden Kollaps des Gesundheitssystems.

Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt plädierte für eine schnelle Neuregelung. «Der Bundestag sollte im neuen Jahr zügig eine allgemeine Impfpflicht auf den Weg bringen», sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Sie lud dazu ein, «im Januar fraktionsübergreifend mit Fachleuten aus Wissenschaft und Gesellschaft einen offenen und transparenten Austausch über die Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht zu führen». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.