EU beschließt Ausnahmen von A1-Meldepflicht für Geschäftsreisen

| Politik Politik

Die Europäische Union hat nach Angaben des Verbands Deutsches Reisemanagement (VDR) eine Reform der A1-Regeln beschlossen. Bestimmte Geschäftsreisen sollen künftig von der Pflicht zur vorherigen Meldung ausgenommen werden. Der Rat der Europäischen Union habe die Reform am 28. September 2026 angenommen, berichtet der Verband in einer Mitteilung vom 2. Oktober 2026. Bis zur Anwendung der neuen Vorschriften gelten die bisherigen Vorgaben weiter.

Die Reform definiere genauer, welche Tätigkeiten als Geschäftsreise unter die Ausnahme fallen sollen. Gemeint seien zeitlich begrenzte Tätigkeiten im geschäftlichen Interesse, bei denen keine Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht würden. Dazu zählten beispielsweise Besprechungen, Konferenzen, Seminare und Schulungen. Für solche Reisen solle die vorherige Meldung künftig entfallen.

Die Reform nimmt bestimmte Geschäftsreisen von der vorherigen Meldung aus

Der VDR verweist auf die Abgrenzung zwischen der neuen EU-Definition und dem Verständnis einer Geschäftsreise innerhalb eines Unternehmens. Nicht jede Reise, die ein Unternehmen intern als Geschäftsreise einstufe, falle auch unter die vorgesehene Ausnahme.

Wer im Ausland eine Dienstleistung erbringe oder Waren liefere, könne die Geschäftsreise-Ausnahme nicht nutzen. Aus Sicht des Verbands komme es deshalb darauf an, dass Unternehmen künftig klar unterscheiden könnten, wann eine Reise unter die Ausnahme falle und wann weiterhin eine A1-Bescheinigung erforderlich sei.

Für bestimmte andere kurzfristige Tätigkeiten sehe die Reform eine separate Ausnahme vor. Diese betreffe Tätigkeiten mit einer Gesamtdauer von höchstens drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Tagen. Tätigkeiten im Bausektor seien von dieser Ausnahme ausgeschlossen.

Unternehmen müssen bis zur Anwendung die bisherigen A1-Vorgaben beachten

Die Neuregelung gelte nicht sofort, erklärt der VDR. Als nächster Schritt stehe die Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union an. Erst nach der Veröffentlichung lasse sich der weitere Zeitplan für die Anwendung konkret bestimmen.

Bis die neuen Vorschriften anwendbar seien, müssten Unternehmen die bisherigen A1-Vorgaben beachten. Der VDR und BT4Europe würden die Umsetzung begleiten und über die nächsten Schritte informieren.

Beide Organisationen setzen sich nach Darstellung des VDR seit Jahren für eine Anpassung der A1-Regeln bei Geschäftsreisen ein. Insbesondere bei kurzen Reisen zu Besprechungen, Konferenzen oder Schulungen verursache die bisherige Pflicht erheblichen Verwaltungsaufwand. Bereits 2025 habe der VDR die Unterstützung der Europäischen Kommission für eine Ausnahme bei kurzfristigen Geschäftsreisen begrüßt. Im Juli 2026 sei die politische Einigung auf EU-Ebene gefolgt.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.