Die Europäische Kommission arbeitet an einem Affordable Housing Act, der Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen zusätzliche Instrumente gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum an die Hand geben soll. Nach Angaben der Kommission soll das Gesetzespaket 2026 vorgestellt werden. Ein Bestandteil des Vorhabens betrifft ausdrücklich Kurzzeitvermietungen. Behörden sollen Maßnahmen ergreifen können, um die Bezahlbarkeit von Wohnraum in besonders angespannten Wohnungsmärkten zu schützen.
Kommission will Behörden bei angespannten Wohnungsmärkten stärker unterstützen
Wie die Europäische Kommission erläutert, soll der Affordable Housing Act öffentliche Stellen dabei unterstützen, Gebiete mit Wohnungsdruck auf Grundlage öffentlich verfügbarer Daten zu identifizieren. In diesen Gebieten sollen Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen – unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips – Maßnahmen zum Schutz der Bezahlbarkeit von Wohnraum ergreifen können. Dies gelte ausdrücklich auch im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen.
Darüber hinaus verweist die Kommission darauf, dass die Bewältigung der Wohnungskrise weitere Maßnahmen erfordere. Genannt werden unter anderem Neubauten, die bessere Nutzung leerstehender Immobilien, der Ausbau des sozialen Wohnungsbaus sowie vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Bloomberg berichtet über weitere geplante Details des Vorhabens
Über die bislang veröffentlichten Informationen hinaus berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf mit den Plänen vertraute Personen, die Kommission wolle eine gemeinsame Methodik entwickeln, mit der sich Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt unionsweit bestimmen lassen. Außerdem sei ein Verfahren vorgesehen, mit dem beurteilt werden könne, welche Maßnahmen als verhältnismäßig gelten.
Nach Informationen von Bloomberg solle damit die Rechtsposition kommunaler Behörden gestärkt werden, wenn Maßnahmen gegen Anbieter von Kurzzeitvermietungen gerichtlich angegriffen werden. Eine Bestätigung dieser Details durch die Europäische Kommission liegt bislang nicht vor.
Konsultation zum Gesetzespaket bereits abgeschlossen
Die Kommission hatte im Frühjahr 2026 eine Konsultation zum Affordable Housing Act durchgeführt. Bürger, Behörden und Verbände konnten Stellungnahmen einreichen. Zusätzlich fanden Workshops mit Vertretern der Mitgliedstaaten, Regionen, Städten sowie weiteren Interessengruppen statt. Nach Angaben der Kommission fließen diese Beiträge in die weitere Ausarbeitung des Gesetzes ein.
Wann die Kommission ihren endgültigen Vorschlag vorlegt und welche konkreten Regelungen dieser enthalten wird, ist bislang nicht bekannt.
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