EU-Parlament nimmt Verbot bestimmter Vepackungen an - Kleinstverpackungen weiter erlaubt

| Politik Politik

Die europäische Verordnungs- und Verpackungsabfallverordnung, die vom EU-Parlament in der letzten Woche mit einer großen Mehrheit von 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen wurde, zielt darauf ab, die steigende Menge an Abfall zu reduzieren. Die Vereinbarung umfasst Zielvorgaben für die Reduzierung von Verpackungen bis 2040 sowie Maßnahmen zur Verringerung des Verpackungsmülls aus Kunststoff. Hersteller und Importeure müssen leichtere und effizientere Verpackungen bereitstellen.

Ab dem 1. Januar 2030 werden bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff (bspw. Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Betrieben des Gastgewerbes zum Verzehr angeboten bzw. ausgeschenkt werden, Einzelportionen (z. B. Gewürze, Soßen, Sahne, Zucker), kleine Einwegkunststoffverpackungen für Toilettenartikel in Hotels und sehr leichte Kunststofftragetaschen), verboten sein.

Ursprüngliche Vorschläge, die auch Papierverpackungen betrafen und zu Verboten von Kleinstverpackungen aus Papier geführt hätten, wurden nach massiver Kritik überarbeitet. Die überarbeitete Verordnung berücksichtigt nun die ökologischen Vorteile der Papierindustrie und nimmt sie von strengen Vorgaben für Mehrwegsysteme aus.

Auch eine gesetzliche Verpflichtung zum Angebot kostenfreien Leitungswassers in Restaurants wurde abgewendet werden und liegt nun in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Diese sind verpflichtet worden, entsprechende Anreize für die Branche zu entwickeln und umzusetzen.

Bevor die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss auch der Rat sie förmlich billigen. Diese Abstimmung wird im Herbst nach den Europawahlen erwartet. Außerdem muss weiterhin eine amtliche Fassung und Übersetzung vor einer endgültigen Bewertung der neuen Rechtslage abgewartet werden.


 

 

 

 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.