EU-Sammelklage: DRV sieht Missbrauch vorprogrammiert

| Politik Politik

Der EU-Wettbewerbsrat hat heute seine Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Verbandsklage im Verbraucherschutz, der sogenannten Sammelklage, beschlossen. Wichtige Anliegen der Reisewirtschaft wurden nicht berücksichtigt. Sollte das Rechtsinstrument in dieser Fassung eingeführt werden, drohen Verwerfungen für die betroffenen Unternehmen, ist der Deutsche Reiseverband überzeugt. Der DRV fordert deshalb Europäisches Parlament und Ministerrat auf, bei den nun anstehenden Trilog-Verhandlungen für einen ausreichenden Schutz von Unternehmen zu sorgen.

„Verbraucherschutz ist wichtig, aber bei einem so weitgehenden Instrument einer Sammelklage, bei der für eine Vielzahl von Verbrauchern Schadenersatz eingeklagt werden kann, wünschen wir uns strengere Klagevoraussetzungen. Unternehmen der Reisewirtschaft könnten erhebliche Schäden erleiden – umso mehr, wenn wie in der Vergangenheit unberechtigte Ansprüche massenweise erhoben werden“ sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Der heute beschlossene Text sieht u.a. vor, dass Verbände europaweit Klagen gegen Unternehmen erheben können. Strenge Kriterien, wie der Nachweis der Seriosität und die Freiheit von Interessenkonflikten, gibt es für diese Verbände nur in einigen Fällen. Zudem können Verbände auch ad hoc gegründet werden. Zu befürchten ist daher, dass ein Geschäftsfeld für unseriöse Organisationen entsteht. Mit Sorge betrachtet der DRV, dass sich Verbraucher mit ihren Ansprüchen laufenden Verfahren anschließen können. Dadurch können Sammelklagen für Unternehmer zum unkalkulierbaren Kostenrisiko werden.

Es wäre wünschenswert, dass die Mitgliedsstaaten sich auf die Einführung einer Feststellungsklage beschränken dürften. Deutschland hat mit der Musterfeststellungsklage bereits ein Rechtsinstrument, das den Interessen der Verbraucher ausreichend Rechnung trägt.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat im April 2018 einen Vorschlag zur Einführung einer Europäischen Sammelklage vorgelegt. Er sieht u.a. vor, dass Verbraucherorganisationen Schadenersatz für eine unbestimmte Zahl von Verbrauchern geltend machen können. Das Europäische Parlament hat im Frühjahr 2019 seine Position verabschiedet und dabei strengere Anforderungen für die Sammelklage gefordert. Mit der heutigen Entscheidung des EU-Ministerrats ist der Weg für den Beginn des Trilogs eröffnet, also der Abstimmung zwischen Europäischem Parlament und EU-Ministerrat, die noch unter der kroatischen Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2020 abgeschlossen werden könnte.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.