EU-Streitschlichtungsplattform eingestellt: Neue Pflichten auch für Gastronomie und Hotellerie

| Politik Politik

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft insbesondere Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Was ändert sich konkret?

Bisher waren Unternehmen, die Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern abschließen, gesetzlich verpflichtet, einen Link zur OS-Plattform auf ihrer Website, in E-Mail-Signaturen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzufügen. Diese Pflicht ist nun hinfällig. Das bedeutet, dass weder Verbraucher noch Unternehmen die Möglichkeit haben, ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren über diese EU-Plattform einzuleiten.

Beispiele für die bisherige Informationspflicht, wie sie oft im Impressum zu finden war, waren Formulierungen wie:

  • "Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform") zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr/."

  • "Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die OS-Plattform finden Sie hier: https://consumer-redress.ec.europa.eu/site-relocation_en."

Handlungsbedarf für Betriebe

Betriebe müssen jetzt sicherstellen, dass alle Hinweise und Verlinkungen zur OS-Plattform aus ihren Kommunikationsmaterialien entfernt werden. Dies betrifft vor allem die Website, E-Mail-Signaturen sowie die AGB

Wichtige Unterscheidung: Die nationale Verbraucherstreitbeilegung bleibt

Die Abschaffung der OS-Plattform hat keine Auswirkungen auf die Informationspflichten zur nationalen Verbraucherstreitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), die weiterhin bestehen bleiben. Die Informationen über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem nationalen Streitbeilegungsverfahren, die oft gemeinsam mit dem Hinweis auf die OS-Plattform aufgeführt wurden, sind daher beizubehalten.

Prüfen von Unterlassungserklärungen

Unternehmen, die in der Vergangenheit wegen fehlender oder fehlerhafter Hinweise auf die OS-Plattform abgemahnt wurden, sollten ihre abgegebenen Unterlassungserklärungen prüfen. Wurde die Erklärung unter einer auflösenden Bedingung (Änderung der Rechtslage) abgegeben, verliert sie ihre Gültigkeit. Liegt kein solcher Vorbehalt vor, muss der Unterlassungsvertrag aktiv gekündigt werden, um rechtliche Folgen zu vermeiden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Österreichs Tourismuswirtschaft erhält neue Rahmenbedingungen im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Die Bundesregierung beschließt nicht nur eine Erhöhung der Saisonkontingente, sondern auch die Einrichtung eines Beschäftigtenfonds.

Der Chef darf ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Diese Regel zu ändern, könnte Ärzte entlasten. Die Gesundheitsministerin zeigt sich überraschend offen für die Idee.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mobilisiert am 23. Oktober Essenskuriere und Support-Mitarbeiter. Hintergrund sind die Pläne des Essenslieferdienstes zur bundesweiten Auslagerung von etwa 2.000 Arbeitsplätzen.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, ein Zusammenschluss von zehn Wirtschaftsverbänden, legte nun ihren zweiten Mittelstandsmonitor vor und zieht erneut eine ernüchternde Bilanz der politischen Rahmenbedingungen.

Der Dehoga in Hessen lehnt das geplante EU-Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» ab. Warum der Verband und ein veganes Lokal vor mehr Bürokratie und Verunsicherung von Kunden warnen.

Die Stadt Konstanz meldet eine Trendwende beim Müllaufkommen im öffentlichen Raum und führt diese auf die seit 1. Januar 2025 erhobene Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr zurück. Parallel dazu äußern Verbände Kritik an der Bewertung der Stadt und bemängeln das vorschnelle Fazit.

Der Verband der Veranstaltungsorganisatoren hat das Bundeskartellamt über mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und eine zunehmende Marktkonzentration im Bereich der MICE-Buchungsportale informiert. Nach Auffassung des Verbands droht in diesem zentralen Marktsegment für die deutsche Wirtschaft eine „gefährliche Ballung von Marktmacht“.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine längere Frist bis zur Vorlage einer ersten Krankschreibung vorgeschlagen. Niedersächsische Arbeitgeber haben mit deutlichen Worten reagiert.

Schlagabtausch um Ostsee-Preise: Tourismusminister Wolfgang Blank kritisiert die Gastronomie von Mecklenburg-Vorpommern wegen zu teurer Schnitzel und Hotelzimmern. Der DEHOGA kontert scharf und schiebt die Schuld für die hohen Kosten auf die Politik und den Mindestlohn.

Die geplanten Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler sorgen bei den Ländern und Kommunen für Sorge. Der Finanzausschuss des Bundesrats warnt vor einer "zusätzlichen Verschärfung der Haushaltslage". Der Bundesrat befasst sich am 17. Oktober 2025 mit den Plänen und einer möglichen Forderung nach Kompensation durch den Bund.