EU-weites Covid-Zertifikat soll Reisen in Europa erleichtern

| Politik Politik

Der Sommerurlaub steht vor der Tür - und passend dazu soll Reisen in Europa trotz Corona-Pandemie wieder einfacher und sicherer werden. Dabei könnte ein EU-weiter Impfnachweis helfen, der bald eingeführt werden soll. Derzeit läuft eine Testphase, eigentlich sollte das Zertifikat im Juni kommen. Ob das in allen Ländern - darunter Deutschland - klappt, ist aber noch offen. Vieles steht aber schon fest:

Welche Daten sollen gespeichert werden?

Das Zertifikat soll Aufschluss darüber geben, welchen Impfstoff der Inhaber beziehungsweise die Inhaberin erhalten hat. Zudem sollen auch Informationen zu frischen Tests und durchgestandenen Corona-Infektionen hinterlegt werden sowie der Name, das Geburtsdatum, das Impfdatum und der Aussteller des Zertifikats ausgelesen werden können.

Papier oder digital - ein Zertifikat zum Anfassen?

Zum einen soll es möglich sein, die Nachweise digital auf dem Smartphone in einer sogenannten Wallet App zu hinterlegen - in Deutschland wird das unter anderem die Corona-Warn-App sein. Eine App zur reinen Anzeige des Zertifikats wird in Deutschland derzeit unter der Führung des Technologiekonzerns IBM entwickelt, weitere Apps dürften folgen. Mit Hilfe eines QR-Codes sollen die Informationen dann in der ganzen EU fälschungssicher ausgelesen werden können. Wer kein Smartphone besitzt oder das Zertifikat nicht digital speichern möchte, kann es auch in Papierform bekommen.

Wer stellt den Nachweis aus?

In Deutschland sollen die Dokumente laut Gesundheitsministerium nur von autorisierten Menschen in Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern ausgestellt werden. Wie bereits Geimpfte an einen Nachweis kommen, ist noch nicht abschließend geklärt. Voraussichtlich soll der Nachweis dort erhältlich sein, wo die Impfungen verabreicht wurden. «Es werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, um auch nachträglich digitale Impfnachweise zu erstellen», teilte das Gesundheitsministerium mit.

Wird das Impfzertifikat zur Pflicht?

Nein. «Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot», heißt es in einer aktuellen Information des Bundesgesundheitsministeriums. Wer keinen digitalen Impfnachweis besitze, könne eine Impfung weiterhin über den gelben Impfausweis nachweisen.

Wofür wird das Zertifikat dann benötigt?

Das entscheiden die EU-Länder selbst. Beliebte Reiseländer wie Griechenland und Spanien sind schon länger an dem Zertifikat interessiert. Für was es dort aber konkret genutzt werden soll, steht aber noch nicht abschließend fest. Klar ist aber, dass der Nachweis von Tests, Impfungen und Genesungen deutlich vereinfacht werden dürfte. Zudem sollen die EU-Staaten selbst entscheiden können, ob sie Zertifikate auf Grundlage von nationalen Notfallzulassungen für die noch nicht von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoffe Sputnik V und Sinopharm akzeptieren.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Alle Beteiligten versichern, dass der Datenschutz gewährleistet sei. Es werden den Angaben zufolge keine persönlichen Daten auf Servern gespeichert, sondern nur auf dem eigenen Handy. Das Zertifikat stellt lediglich sicher, dass die auf dem Smartphone hinterlegten Daten authentisch sind und tatsächlich zu der auf dem Zertifikat angegebenen Person gehören. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das bestehende Minijob-System steht im Zentrum einer politischen Debatte. Eine Gruppe von Unions-Bundestagsabgeordneten sehen in der geringfügigen Beschäftigung einen „Systemfehler“, der reguläre Arbeit verdrängt und unsozial sei. Der DEHOGA Bundesverband hingegen warnt eindringlich vor den Konsequenzen einer Abschaffung.

Studierende in Niedersachsen sollen bald wieder ein warmes Mittagessen für 2,50 Euro bekommen. SPD und Grüne im Landtag wollen das sogenannte «Niedersachsen-Menü» an allen Hochschulen im Land neu auflegen. Fünf Millionen Euro sind dafür eingeplant.

Darf die EU Kriterien für die Festsetzung von angemessenen Mindestlöhnen vorgeben? Das höchste europäische Gericht sagt in einem neuen Urteil Nein. Auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung.

Macht ein EU-Urteil Änderungen am deutschen Mindestlohn-System notwendig? Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Politik blicken an diesem Dienstag gespannt nach Luxemburg.

Vertreter von Bundesregierung, Bundesländern, Wirtschaft und Gewerkschaften haben für die duale Berufsausbildung in Deutschland geworben und auf akute Probleme auf dem Ausbildungsmarkt hingewiesen. Die Lage sei mehr als herausfordernd, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert eine rasche und dauerhafte steuerliche Entlastung für das Gastgewerbe. Der Verband sieht darin einen entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Innenstädte.

Die im Europäischen Parlament angestoßenen Pläne für ein Bezeichnungsverbot von Fleisch-Namen für pflanzliche Ersatzprodukte stoßen im Bundestag auf breite Ablehnung. Quer durch fast alle Fraktionen äußerten Abgeordnete Kritik an einem möglichen Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“ oder „Veggie-Burger“.

Die wiederholte Blockade in Washington hat für das US-Hotelgewerbe bereits zu massiven Verlusten geführt. Über 30 Branchenverbände richten einen verzweifelten Appell an die politischen Entscheidungsträger.

Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung.

Bundesagrarminister Alois Rainer spricht sich gegen ein Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Schnitzel» oder «Tofu-Wurst» für pflanzliche Lebensmittel aus. Es würde «unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft» sowie Bürokratie verursachen, sagte der CSU-Politiker vor einem Treffen mit einem EU-Amtskollegen in Luxemburg.