Eva Maria Rühle erhält Bundesverdienstkreuz: „Für alle Frauen im DEHOGA!“

| Politik Politik

Eva Maria Rühle, stellvertretende Vorsitzende des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Baden-Württemberg und Geschäftsführende Gesellschafterin der Reha-Klinik Schwäbische Alb in Bad Urach, ist für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Tourismusbranche und der Allgemeinheit mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden.

Die Auszeichnung fand im Rahmen des DEHOGA-Landesdelegiertentages am 22. November in Ludwigsburg statt und wurde von Marion Gentges, baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration, vorgenommen. „Mit Eva Maria Rühle haben wir eine der besten und erfahrensten Gastro- und Tourismusbotschafterinnen, die wir uns nur wünschen können. Durch ihr unermüdliches Engagement hat sie das Image unseres Landes auch auf nationaler Ebene mit zu dem gemacht, was es heute ist. Dafür sind wir ihr zu tiefem Dank verpflichtet“, erklärte die Ministerin in ihrer Laudatio.

Der DEHOGA könne seit Jahrzehnten – sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene – auf das Engagement von Eva Maria Rühle zählen. Ebenso der Heilbäderverband Baden-Württemberg, die IHK Reutlingen und Bad Urach aktiv. „Ohne engagierte Menschen wie Sie wäre Baden-Württemberg nicht das, was es ist. Unser Land wäre um einiges ärmer. Bleiben Sie eine so engagierte Bürgerin und Vorbild für Menschen in unserem Land“, betonte Gentges.

Ihre Dankesworte für die hohe Auszeichnung verband Eva Maria Rühle mit einer ermutigenden Botschaft für die Frauen in der gastlichen Branche: „Dieses Bundesverdienstkreuz steht für mich stellvertretend für alle Frauen im DEHOGA, die es neben der Familie und Kindern nicht geschafft haben so viel Ehrenamt zu übernehmen und dennoch so viel leisten. Das ist unser Verdienstkreuz, liebe Mädels im Gastgewerbe.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.