FDP unterstützt Tierwohlabgabe auf Fleisch

| Politik Politik

In den Streit um eine gesicherte Finanzierung für Landwirte beim Umbau der Tierhaltung hin zu höheren Standards kommt Bewegung. Die niedersächsische FDP-Fraktion sprach sich in einem Positionspapier für eine «zweckgebundene Tierwohlabgabe auf Fleischprodukte» aus. Wie Fraktionschef Stefan Birkner am Montag erläuterte, ist das Papier auch mit «führenden Köpfen» der Bundes-FDP abgestimmt. Die Lebensmittelhändler seien dabei in der Verantwortung, «die Belastung für die Kunden so gering wie möglich zu halten und Mehrkosten am besten komplett zu tragen». In der Ampel-Koalition in Berlin hatte die FDP zuletzt klar gemacht, dass sie Preisaufschläge für Verbraucher angesichts der hohen Inflation ablehnt.

Der agrarpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Gero Hocker, sagte der Deutschen Presse-Agentur, seine Fraktion habe noch keinem Vorschlag im Wege gestanden, «der verfassungs- und steuerrechtlich umsetzbar ist, dem Tierwohl dient und nicht die Inflation anheizt». Die niedersächsische FDP-Fraktion liege völlig richtig, wenn sie den Handel in zentraler Verantwortung sehe und dieser die Mehrkosten komplett zu tragen habe. «Somit wären zusätzliche Belastungen für die Kunden, gerade in Zeiten steigender Lebensmittelpreise zu vermeiden.»

Der niedersächsische Fraktionschef Birkner sagte, die Höhe der Abgabe müsse Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) mit den Beteiligten besprechen. Sie dürfe 40 Cent pro Kilogramm aber nicht überschreiten. «Das ist aus unserer Sicht sicherlich das Maximale, worüber man da sprechen kann.» Bei einem Konsum von 7,4 Millionen Tonnen Fleisch pro Jahr entspreche das Einnahmen von knapp drei Milliarden Euro, die per Bundesgesetz in einen Tierwohl-Fonds fließen sollen. Gelten solle die Abgabe für alle Herkunftsländer und auch im Großhandel.

Für die FDP im Bundestag sagte Hocker, Grundlage für mehr Tierwohl bleibe eine umfassende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung, die im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Der von Özdemir vorgelegte Entwurf weise jedoch noch erhebliche Lücken und Fragen auf. «Etwa warum die Gastronomie nicht erfasst werden soll, warum die Herkunft nicht gekennzeichnet wird und was eine eigene Bio-Stufe rechtfertigen soll». Auch zu nötigen baurechtlichen Erleichterungen fehle bislang jegliche Initiative. Bestrebungen für nationale Alleingänge und zusätzliche Auflagen werde die FDP eine klare Absage erteilen.

Grünen-Expertin Renate Künast begrüßte es mit Blick auf das Papier der niedersächsischen FDP-Fraktion, dass die FDP ihren Widerstand gegen eine angemessene Finanzierung des Stallumbaus aufgegeben habe. «Das ist eine wichtige Unterstützung für mehr Tierschutz und fairen Wettbewerb.» Niedersachsen ist ein Agrarland: Dort wird mehr als die Hälfte der deutschen Masthühner und -hähne gehalten (60 Prozent), jedes dritte Schwein (33 Prozent) und etwa jedes fünfte Rind (21 Prozent). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.