Finanzminister Lindner will dauerhaft sieben Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie

| Politik Politik

Für die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes erhält der DEHOGA wichtige Unterstützung. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat dem Verband seine Unterstützung zugesichert. Das hat Linder DEHOGA-Präsident Guido Zöllick und Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges in einem Schreiben mitgeteilt.

Lindner schreibt: „Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der gastronomischen Betriebe infolge der COVID-19-Pandemie halte ich es für angezeigt, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen auch nach diesem Datum unbefristet anwendbar ist. Gerne werde ich mich deshalb innerhalb der Bundesregierung dafür einsetzen, das Datum 31. Dezember 2022 aus dem entsprechenden Tatbestand des Umsatzsteuergesetzes zu streichen.“

Die Einbeziehung der Getränke findet nicht die Zustimmung von Lindner. Seine Haltung dazu begründet er unter anderem mit Wertungswidersprüchen und der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zulasten des Lebensmitteleinzelhandels.

DEHOGA-Präsident Guido Zöllick und Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges begrüßen die klare Positionierung Lindners als mutmachend. „Das klare Statement von Bundesfinanzminister Christian Lindner zur dauerhaft gesenkten Mehrwertsteuer für Restaurants ist ein starkes Signal und gibt Gastronomen Mut und Perspektive in schwierigster Zeit. Wir werden nun mit unseren guten Argumenten und mit Nachdruck weiterkämpfen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.

Die neue Budgetverteilung im Bundeshaushalt 2026 stößt beim Deutschen Tourismusverband auf gemischte Reaktionen. Während der Etat für Kunst und Kultur bejubelt wird, sorgt eine weitere Kürzung der zentralen Tourismusförderung für Unmut.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert, Werkverträge bei Essenslieferdiensten zu verbieten. Auch die Gewerkschaft NGG unterstützt den Plan. Ähnliches gibt es schon in anderen Branchen.

Europa-Park-Gründer Roland Mack hat im Umgang mit der AfD für einen offenen Austausch geworben. Dass man mit Menschen spreche, die immerhin einen hohen Anteil an Wählerstimmen ausmachten, halte er für notwendig und richtig, so der 76-Jährige in einem Gespräch mit dem «Südkurier».

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.