Freiburg führt Verpackungssteuer ein: Kommunale Abgabe startet zum Jahreswechsel

| Politik Politik

Die Stadt Freiburg im Breisgau vollzieht zum 1. Januar 2026 den Schritt zu einer eigenen Verpackungssteuer. Damit setzt die Kommune einen Beschluss des Gemeinderats um, der trotz ursprünglicher Bedenken der Stadtspitze gefasst wurde. Das Freiburger Modell orientiert sich eng an der Satzung der Stadt Tübingen, die im Januar 2025 vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig eingestuft wurde. Während die Verwaltung zunächst auf freiwillige Vereinbarungen und eine Mehrwegoffensive setzen wollte, erzwang eine knappe Mehrheit im Rat die Einführung der Steuer. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich, so hat der Landtag in Bayern die Einführung solcher Steuern ab dem Jahr 2026 untersagt.

Kostenbelastung für Mitnahme-Angebote und Einweggeschirr

Die neue Regelung sieht vor, dass für jede Einweggetränkeverpackung sowie für jedes Einweggeschirrteil eine Steuer von 50 Cent erhoben wird. Dies umfasst beispielsweise Becher für Kaffee oder Softdrinks sowie Schalen für Pommes, Burger oder asiatische Gerichte. Zusätzliche Kosten entstehen für Einwegbesteck oder Trinkhalme ab einer Länge von 10 Zentimetern, die mit jeweils 20 Cent besteuert werden. Bei komplexen Mahlzeiten summiert sich die Abgabe entsprechend der Anzahl der genutzten Einwegkomponenten. Die Steuerpflicht greift bei allen Verpackungen, die für den unmittelbaren Verzehr vor Ort oder auf dem Weg vorgesehen sind. Betroffen sind nicht nur klassische Gastronomiebetriebe, sondern auch Anbieter auf Märkten, bei Sportveranstaltungen oder auf dem Weihnachtsmarkt, sofern sie an mehr als zehn Tagen im Jahr Speisen und Getränke verkaufen.

Zahlreiche Ausnahmen für Bäckereien und den Einzelhandel

Nicht jedes Verpackungsmaterial unterliegt der neuen Steuerpflicht. Grundsätzlich befreit sind Behältnisse für Speisen und Getränke, die für den Verzehr in der häuslichen Umgebung bestimmt sind. Dazu zählen auch klassische Industrieverpackungen von Waren wie Schokoriegeln, Müsliriegeln oder abgepacktem Eis. Ebenfalls steuerfrei bleiben Bäckertüten für Brot und Brötchen sowie reine Tragehilfen wie Papiertaschen oder Tabletts. Kleine Beigaben wie Servietten, Besteck für Eis oder Pommesgabeln unter 10 Zentimetern sowie Kleinstverpackungen für Ketchup, Senf oder Zucker bleiben kostenfrei. Eine wichtige Ausnahme bilden zudem essbare Behältnisse wie Eiswaffeln sowie sämtliche Verpackungen für Speisen, die über einen Lieferdienst zum Kunden gelangen. Auch gesetzlich pfandpflichtige Behälter und Produkte aus einem Mehrwegverbund sind von der Abgabe ausgenommen.

Erfahrungsberichte und Widerstand aus der Wirtschaft

Die Einführung der Steuer erfolgt vor dem Hintergrund kontroverser Debatten über deren Wirksamkeit. Die Stadt Konstanz zog nach neun Monaten eine Bilanz und meldete eine Müllreduktion von 14 Tonnen im öffentlichen Raum, was einem Rückgang von 4,7 Prozent entspricht. In einzelnen Gebieten wurde sogar eine Verringerung des Abfallvolumens um 14 Prozent gemessen. Wirtschaftsverbände wie der Dehoga und der Bundesverband der Systemgastronomie kritisieren diese Zahlen jedoch als einseitig. Sie warnen vor einem erheblichen bürokratischen Aufwand und finanziellen Belastungen für die Betriebe. Laut Verbandsangaben führen die Preissteigerungen von teils bis zu 30 Prozent zu einer deutlichen Kaufzurückhaltung der Kunden. Branchenvertreter fordern daher eher attraktive Mehrweglösungen statt neuer Steuern, um die Gastronomie nicht weiter wirtschaftlich zu schwächen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.