Für Mitarbeiter in Hotels und Restaurants in Bayern genügen auch Schnelltests

| Politik Politik

Mitarbeiter von Hotels, in der Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen müssen ab Mittwoch nicht mehr zwingend zweimal pro Woche PCR-Tests durchführen lassen. Pro Arbeitstag können die Beschäftigten in Bayern auch einen Antigenschnelltest vorlegen, beschloss das Kabinett am Dienstag in München. Die Erleichterung gelte sowohl, wenn die Corona-Ampel wie derzeit auf Rot stehe, als auch bei Gelb.

«Bei aller berechtigter Sorge wegen der sprunghaft steigenden Corona-Infektionszahlen und der Krankenhausbelegung sind diese Anpassungen sinnvoll», teilte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) mit. Es sei erfreulich, dass ungeimpfte Mitarbeiter durch die praxistaugliche Anpassung der Vorschrift zwar weiter täglich einen Corona-Selbsttest machen müssten, aber dafür dann nicht mehr zwingend teure PCR-Tests nötig seien.

„Problem erkannt – Gefahr gebannt“, mit diesen Worten dankte Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, Ministerpräsident Markus Söder für die schnelle politische Hilfe hinsichtlich des drohenden Mitarbeiterschwundes aufgrund der angeordneten PCR-Testungen aller ungeimpfter und nicht-genesener Mitarbeiter.

„Dies ist ein verantwortungsbewusster Beschluss in zweierlei Hinsicht“, so Inselkammer, „zum einen wird die Gesundheit von Mitarbeitern und Gästen nicht gefährdet, zum anderen droht nunmehr dem Gastgewerbe kein personeller Shutdown“. Ungeimpfte Mitarbeiter hätten nach der bisherigen Regelung zwei Mal die Woche einen PCR-Test auf eigene Kosten machen müssen. Die Kosten dafür hätten sich pro Mitarbeiter auf ca. 800 Euro je Monat belaufen. „Die nun beschlossene Regelung ist eine große Erleichterung für unsere schwer getroffene Branche“, so Inselkammers Fazit.

Parallel dazu greifen ab heute aber auch verschärfte Maßnahmen. Wie es sich in den vergangenen Tagen bereits angekündigt hat, steht nun in ganz Bayern die Krankenhaus-Ampel auf rot.

Wie bislang (bei Ampelstufe Gelb) gilt nun bei Rot weiterhin:

  • In der Gastronomie und Hotellerie bleibt es bei der verpflichtenden 3G-Plus-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete).
  • Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt weiterhin die verpflichtende 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene).


Bei Stufe rot wird folgendes unterschieden:


Betreiber und Beschäftigte mit unmittelbarem Kundenkontakt:

  • Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche ein negatives PCR-Testergebnis oder alternativ - wie oben berichtet - jeden Arbeitstag einen aktuellen Antigen-Schnelltest vorgelegen.
  • Betreiber müssen ihre eigenen Testnachweise zwei Wochen aufbewahren.

Beschäftigte ohne direkten Kundenkontakt:

Bei mehr als 10 Beschäftigte inklusive Inhaber gilt: Sofern Kontakt zu anderen Personen (also nicht nur Gästen!) besteht, muss zwei Mal pro Woche ein Schnelltest durchgeführt werden.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.