Gastgewerbe 2026: Das müssen Hoteliers und Gastronomen jetzt wissen

| Politik Politik

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen

Die wohl wichtigste Nachricht für Gastronomen betrifft die Besteuerung: Ab dem 1. Januar 2026 sinkt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent. Diese Regelung gilt ausschließlich für Speisen. Getränke werden weiterhin mit dem Regelsatz von 19 Prozent besteuert. Die Maßnahme soll nach den Schwankungen der Vorjahre für eine langfristige finanzielle Stabilität in der Bewirtungsbranche sorgen.

Steigende Personalkosten und neue Verdienstgrenzen

Gleichzeitig steigen die Ausgaben im Personalbereich. Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist bereits für das Jahr 2027 festgeschrieben. Parallel dazu verschiebt sich die Obergrenze für Minijobs auf monatlich 603 Euro.

Auch für Auszubildende im Gastgewerbe gelten höhere Sätze: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Betriebe sollten zudem die neuen Beitragssätze und Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungen beachten. Für Gutverdiener steigen die Abgaben, da die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 8.450 Euro und in der Krankenversicherung auf 5.812,50 Euro pro Monat angehoben wird. Zusätzlich haben zahlreiche Krankenkassen bereits eine Erhöhung ihrer Zusatzbeiträge angekündigt.

Neue Chancen durch Aktivrente und Ehrenamtspauschale

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, bietet die neue Aktivrente steuerliche Anreize: Beschäftigte im Rentenalter können künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Davon ausgenommen sind jedoch unter anderem Minijobs und Selbstständige. Zudem werden die Pauschalen für ehrenamtliches Engagement angehoben: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.

Digitale Lohnabrechnung und sinkende Künstlerabgabe

In der Verwaltung schreitet die Digitalisierung voran. Ab Herbst 2025 entfallen Papierbescheinigungen für Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung. Arbeitgeber rufen diese Daten künftig elektronisch über das ELStAM-Verfahren ab. Dies erfordert eine zeitnahe Anpassung der internen Lohnprozesse.

Eine bürokratische Entlastung gibt es bei der Künstlersozialabgabe. Der Beitragssatz sinkt 2026 auf 4,9 Prozent. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV wird zudem die Bagatellgrenze von 700 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Unternehmen, die unter diesem Betrag für selbstständige Kreative ausgeben, bleiben abgabefrei.

Energiepreise und Mobilitätskosten

Die Kosten für Energie bleiben ein zentraler Faktor. Der CO2-Preis steigt auf einen Korridor zwischen 55 Euro und 65 Euro pro Tonne, was fossile Brennstoffe verteuert. Im Gegenzug fällt ab Januar die Gasspeicherumlage weg, was die Gasrechnung für Endkunden leicht entlasten könnte.

Für Mitarbeiter und Gäste gleichermaßen relevant: Das Deutschlandticket verteuert sich ab Januar von 58 Euro auf 63 Euro pro Monat. Positiv für Fernpendler ist die dauerhafte Festschreibung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.

Informationspflichten bei Auslandsrekrutierung und Verbraucherschutz

Ab Januar 2026 müssen Arbeitgeber, die Personal aus Drittstaaten anwerben, eine neue Informationspflicht erfüllen. Sie müssen neue Mitarbeiter in Textform über kostenlose Beratungsangebote zum Arbeits- und Sozialrecht informieren und auf regionale Beratungsstellen hinweisen.

Zusätzlich treten neue Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel in Kraft. Ab dem 14. Juni 2026 müssen auf Honiggläsern alle Ursprungsländer inklusive ihrer prozentualen Mengenanteile aufgeführt werden. Für Kioske und Event-Gastronomen wichtig: Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige wird voraussichtlich ab April 2026 verboten.


SEO-Keywords: Umsatzsteuer Gastronomie 2026, Mindestlohn Erhöhung, Mehrwertsteuer Speisen, Lohnabrechnung digital, Künstlersozialabgabe 2026, CO2-Preis Deutschland, Deutschlandticket Preis, Informationspflicht Drittstaatsangehörige, Gastgewerbe Gesetzesänderungen, Aktivrente Steuervorteil, Minijob-Grenze 2026

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.