Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat klargestellt, dass der Bund keine finanziellen Spielräume sieht, um die Länder für mögliche Steuerausfälle im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie zu entlasten. Dies erklärte Klingbeil bei der Präsentation der Haushaltspläne in Berlin. Gleichzeitig formulierte er eine klare Erwartung an die Gastronomiebranche bezüglich der Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an die Verbraucher.
Keine Kompensation für Länder seitens des Bundes
Laut Klingbeil wurden die beiden Maßnahmen – die Erhöhung der Pendlerpauschale und die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants von 19 auf 7 Prozent – maßgeblich von Ländervertretern während der Koalitionsverhandlungen mit vorangetrieben. "Dazu gebe es keine Spielräume, das wolle er sehr deutlich sagen", betonte der SPD-Politiker. Er sehe daher keine Kompensationsmöglichkeit seitens des Bundes.
Klarer Appell zur Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an die Gäste
Des Weiteren äußerte Klingbeil eine deutliche Erwartung an die Gastronomiebranche hinsichtlich der Mehrwertsteuersenkung. Er werde sehr genau darauf achten, "dass die Preissenkungen, die durch die Mehrwertsteuersenkung entstehen, auch wirklich bei den Kundinnen und Kunden ankommen und dann die Preise bezahlbarer werden". Dies sei keine Drohung, so Klingbeil, aber "eine klare Erwartung, die wir haben." Damit unterstreicht der Minister die Absicht, dass die finanzielle Entlastung der Branche direkt den Verbrauchern zugutekommen soll.
Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), sagte gegenüber der „Welt“ und dem „Business Insider“, dass mögliche Preissenkungen und deren Umfang maßgeblich von der individuellen Kostenentwicklung der Betriebe, insbesondere im Bereich Wareneinsatz und Personal, abhängen würden. Sie betonte, dass jeder Gastronom selbst über die Weitergabe entscheide. Zudem wies sie darauf hin, dass viele Betriebe bereits die Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 nicht in vollem Umfang an ihre Gäste weitergegeben hätten.
Hartges verwies zudem auf die steigenden Belastungen für die Betriebe, insbesondere die zum 1. Januar 2026 wirksam werdende Mindestlohnerhöhung, die einen Anstieg von gut acht Prozent darstelle. Restaurants und Wirtshäuser stünden in einem intensiven Wettbewerb mit anderen Essensangeboten, für die bereits seit Langem ein Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelte, wie beispielsweise für Speisen zur Mitnahme oder Lieferung.
Hintergrund: „Wachstumsbooster“ und Haushaltslücke
Bundestag und Bundesrat hatten zuvor einen sogenannten "Wachstumsbooster" beschlossen, der steuerliche Entlastungen für Firmen vorsieht. Diese Entlastungen führen zu Steuerausfällen, die auch Kommunen und Länder betreffen. Hierfür hat der Bund milliardenschwere Kompensationen zugesagt. Diese Zusagen tragen laut Klingbeil maßgeblich dazu bei, dass die Finanzplanung des Bundes für die Jahre 2027 bis 2029 eine deutlich gestiegene Lücke aufweist.













