Gastronomie und Hotels: Baden-Württemberg lockert ab Samstag kräftig

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Nach sieben Monaten Zwangspause dürfen Wirte im Südwesten ab Samstag wieder Gäste empfangen - sogar drinnen. Auch Hotels dürfen öffnen.  Das Land schreitet bei der Lockerung deutlich schneller voran als noch vor wenigen Tagen geplant - zumindest dort, wo die Inzidenz unter der 100er Marke liegt. Jetzt liegt die aktuelle Corona-Verordnung vor.

Laut neuer Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg treten am Freitag nach sieben Monaten Lockdown verschiedene Lockerungen in Kraft. Diese gelten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in den jeweiligen Stadt- oder Landkreisen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 gesunken ist. Dann ist die Öffnung von Gaststätten sowohl im Innen- als auch im Außenbereich erlaubt - und zwar zwischen 6 und 21 Uhr.

Damit beendet die grün-schwarze Regierung die sieben Monate lange Zwangspause für die Gaststätten. Im Südwesten liegen derzeit elf Kreise unter 100 Infektionen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen.

Der Plan der Regierung sieht weiter vor, in den Kreisen unter der 100er-Marke Hotels und Pensionen wieder öffnen zu lassen - auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. Kulturveranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerte und Kino sind im Freien in den Regionen unter 100 wieder möglich. Galerien, Museen und Gedenkstätten dürfen dort auch wieder öffnen - genauso wie Bibliotheken und Archive.

Auch Freibäder dürfen in solchen Regionen wieder Badegäste empfangen. Außerdem kann man wieder Minigolf spielen, Hochseilgärten und Bootsverleihe dürfen wieder öffnen - allerdings jeweils nur für kleine Gruppen. Sportanlagen, auf denen im Freien kontaktarmer Freizeit- und Amateursport betrieben werden kann, dürfen auch wieder genutzt werden. Zoos und botanische Gärten können im Außen- und Innenbereich aufmachen. Auch Musik- und Kunstschulen dürfen wieder kleine Gruppen von Schülerinnen und Schülern empfangen. Für den Einzelhandel gibt es auch eine Änderung: Bei «Click&Meet» können statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter zwei Kunden ohne vorherige Terminbuchung hereingelassen werden - sie müssen aber getestet sein.

Mit den Öffnungsschritten geht das Land teils deutlich weiter als noch vor wenigen Tagen geplant. Ein Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums mit Stand von Anfang Mai sah etwa die Öffnung der Innengastronomie erst viel später vor, frühestens 14 Tage nach den ersten Öffnungsschritten. Es handle sich eben um einen Arbeitsprozess an Stufenkonzepten, die sich ständig weiterentwickelten, sagte eine Regierungssprecherin.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte schon läuten gehört, dass die Auflagen gelockert werden sollen. «Das ist eine Supernachricht, wir brauchen aber dringend die Spielregeln», sagte Tobias Zwiener von der Dehoga der Deutschen Presse-Agentur.

Die Gesundheitsämter können dann am Freitag feststellen, ob die Marke von 100 an fünf Tagen hintereinander unterschritten wurde. Wenn sie grünes Licht geben, können die Gastronomen an diesem Samstag an den Start gehen. In Frage für baldige Öffnungen kommen die Kreise Böblingen (95,2), Breisgau-Hochschwarzwald (49,3), Emmendingen (51,1), Freudenstadt (90,5), Konstanz (63,2), Main-Tauber (45,3), Ortenau (86,8), Rhein-Neckar (77,5), Baden-Baden (79,7), Freiburg (74,8), Heidelberg (57,6) (Stand: Donnerstagabend). Die Inzidenz für das ganze Land lag bei 119.

Gäste müssen laut Dehoga einen Schnelltest oder den Nachweis einer mindestens zwei Wochen zurückliegenden vollen Impfung oder einer Genesung mitbringen. Weiter gelten die üblichen Regeln zur Hygiene und zur Kontaktnachverfolgung. Vor dem Öffnen sind die Gastronomen noch mit vielen Unwägbarkeiten konfrontiert: Wie viele Mitarbeiter wollen und können sie einstellen, wie viel Ware bestellen und welches vielleicht abgespecktes kulinarisches Angebot offerieren? «Sie müssen sich vorsichtig herantasten», meinte Zwiener. Schnellschüsse verbieten sich auch, weil nach drei Tagen Überschreiten der 100-er Marke alle wieder dicht machen müssen.

Die Branche mit 30 000 Betrieben im Südwesten, davon 6000 Beherbergungsbetriebe, hatte vor Corona einen Jahresumsatz von 12,5 Milliarden Euro. Sie beschäftigte 140 000 sozialversicherte Menschen, 150 000 Geringverdiener sowie 35 000 Angehörige in Familienbetrieben.

Die Öffnungsschritte im Detail

Wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Bundesnotbremse nach Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt außer Kraft getreten ist – also die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt — sollen frühestens ab Samstag, 15. Mai, folgende Regelungen der Öffnungsstufe 1 gelten:

  • Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen.
  • Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr.
  • Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
  • Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden.
  • Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
  • Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten.
  • Öffnung von Archiven und Bibliotheken.
  • Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich.
  • Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern.
  • Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen.
  • Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen.
  • Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen.

„Wir Gastgeber in Baden-Württemberg freuen uns, endlich wieder unsere Gäste begrüßen zu dürfen“, sagt Fritz Engelhardt, Vorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Baden-
Württemberg. „Damit die Wiedereröffnung unter Pandemie-Bedingungen gelingt, sind wir jedoch auch auf die Unterstützung unserer Gäste angewiesen.“


Was sollten Gäste bei einem Besuch einer Gaststätte oder beim Übernachten
in einem Ferienhotel beachten? Die folgenden Fragen und Antworten
basieren auf Informationen des zuständigen Sozialministeriums:

Ab wann dürfen Gastronomie und Hotellerie wieder öffnen?

Sobald die Stadt- oder Landkreise offiziell verkündet haben, dass der Inzidenzwert stabil an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegt, dürfen die dortigen Gaststätten und Hotels am Tag darauf öffnen. Die Corona-Verordnung des Landes, die diese Öffnungen erlaubt, ist mit Wirkung zum 14. Mai 2021 in Kraft treten. Da die Vorbereitungen je nach
Betrieb unterschiedlich umfangreich sind (z.B. Warenbestellung, Mitarbeiter/innen aus der Kurzarbeit zurückholen), werden nicht alle Betriebe zum selben Zeitpunkt öffnen.
Tipp: Erkundigen sich vorher über die Öffnung des Betriebs und nutzen Sie gleich die Möglichkeit einer Reservierung

Wer darf die Gastronomie und Hotellerie wieder besuchen?

Die Gäste müssen entweder „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ sein, um den Betrieb betreten zu können und sollten folgenden Nachweis mit sich führen, der vom Betrieb kontrolliert werden muss:

 Getestete benötigen eine Bescheinigung über einen Negativtest nach der CoronaVO (z.B. vom Testzentrum, Test durch Arbeitgeber, Anbieter von Dienstleistungen etc.), die nicht älter als 24 Stunden ist.
Tipp: Nutzen Sie die örtlichen Testzentren, um mit Ihrem Nachweis anschließend den Betrieb besuchen zu können.

Geimpfte benötigen eine mindestens 14 Tage abgeschlossene Impfung, als Nachweis dient aktuell der Impfpass.

Genesene weisen ihren Status durch einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion nach, die Infektion darf höchstens 6 Monate zurückliegen. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

Müssen meine Kontaktdaten weiterhin erfasst werden?

Ja, die Erfassung ist zur Kontaktnachverfolgung weiterhin verpflichtend, auch für Geimpfte und Genesene. Die Betriebe müssen daher von ihren Gästen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit
und soweit vorhanden die Telefonnummer erfassen. Das kann wie bisher auf Papier erfolgen oder digital, z.B. über die vom Land präferierte LUCA-App.

Muss ich einen Tisch reservieren?

Es gibt für die Gäste keine Vorbuchungspflicht, trotzdem empfiehlt es sich, im Vorfeld einen Tisch zu reservieren, damit der Besuch möglichst reibungslos verläuft. Die Öffnung der Betriebe unter Pandemie-Bedingungen stellt Gastronomen und Hoteliers vor große Herausforderungen, wir bitten daher um Verständnis, wenn es an der einen oder anderen Stelle zu Wartezeiten kommt.

Wie viele Personen dürfen an einem Tisch sitzen?

An einem Tisch (ohne 1,5 Meter Abstand) dürfen maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten zusammen sitzen, wobei Kinder dieser Haushalte bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht gezählt werden. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr mindestens 14 Jahre alten Personen bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen. Genesene und Geimpfte sind von diesen Beschränkungen ausgenommen und werden nicht mitgezählt.

Gibt es Einschränkungen bei den Öffnungszeiten?

In der ersten Stufe der Öffnungen darf die Gastronomie (innen wie außen) zunächst nur von 6 bis 21 Uhr öffnen. Bitte unterstützen Sie unsere Betriebe bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe.

Können Familienfeiern (z.B. Geburtstage, Konfirmationen) in Gaststätten gefeiert werden?

Das ist nur im Rahmen der oben genannten begrenzten Haushalt- und Personenzahl möglich. Größere Zusammenkünfte, Feierlichkeiten oder Veranstaltungen sind aktuell noch nicht gestattet.

Was gilt für private Übernachtungen in Hotels?

Private Übernachtungen sind nun ebenfalls wieder möglich, es gelten weiterhin die Abstands-, Hygiene- und Zugangsregelungen. Öffnen dürfen auch die Hotelfreibäder für ihre Hotelgäste. Weitere Bereiche (neben Übernachtung und Verpflegung) wie z.B. Sauna, Wellness dürfen noch nicht geöffnet werden. Bei längeren Hotelaufenthalten reicht für Getestete für den Hotelaufenthalt (inkl. der Leistungen des Betriebs, z.B. Restaurant) eine erneute Testung
immer nach drei weiteren Aufenthaltstagen aus.

Gelten die bisherigen Abstands- und Hygieneregelungen weiterhin?

Ja, die bekannten AHA-Regelungen sind weiterhin zu beachten, also Abstand halten, Handhygiene praktizieren und Maske tragen.


 

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