Gaststätten, Kinos, Museen: Verzicht auf Kontaktverfolgung in Baden-Württemberg

| Politik Politik

Nach Nordrhein-Westfalen plant auch Baden-Württemberg, künftig auf die massenhafte Kontaktverfolgung bei Corona-Fällen zu verzichten.

Das würde bedeuten, dass etwa die Besucher von Gaststätten, Kinos oder Museen demnächst nicht mehr ihre persönlichen Daten hinterlegen müssten, etwa mit Hilfe der Luca-App oder handschriftlich. Das Gesundheitsministerium in Stuttgart bestätigte am Mittwoch einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung», wonach das Land hier einen Strategiewechsel vorbereite. Bisher waren die Daten nötig, damit die Gesundheitsämter bei einem Corona-Fall etwa die Nebensitzer aufspüren können.

Die Lage habe sich insofern geändert, «als dass es eine zunehmende Zahl von Geimpften und Genesenen gibt», erklärte ein Ministeriumssprecher. «Wer geimpft oder genesen ist, muss in aller Regel – auch wenn er oder sie Kontaktperson ist – nicht in Quarantäne.» Künftig sei das Ziel: «Wir wollen die Kräfte auf eine intelligente Schwerpunktnachverfolgung von herausragenden Ereignissen konzentrieren.»

Das Ministerium bereite eine Aktualisierung der entsprechenden Verordnung zur Quarantäne vor. Wenn das Konzept fertig sei, werde sich die Landesregierung in einer ihrer nächsten Sitzungen in den kommenden Wochen damit beschäftigen. Klar sei aber auch: «Eine Absonderungspflicht ist weiterhin vorgesehen für nicht geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige.» In NRW müssen Besucher von Kneipen oder Restaurants demnach schon seit Freitag keine Daten mehr hinterlegen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.