Gastwirte in Bayern trommeln gegen stille Feiertage

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Die bayerischen Gastwirte fordern eine Lockerung des bayerischen Feiertagsgesetzes. An neun «stillen Tagen» dürften keine Vergnügungsveranstaltungen stattfinden, in Bars und Clubs gelte dann Tanzverbot, beklagte der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband am Montag. «Die derzeitige Regelung kommt einem Berufsverbot gleich», sagte Verbandspräsidentin Angela Inselkammer.

Am Gründonnerstag und Karsamstag gelte in Bayern ein Verbot, in Baden-Württemberg dagegen dürfe normal gefeiert werden. Die Folge sei «Disko-Tourismus» in Tschechien, Österreich, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen. Der wirtschaftliche Schaden für Clubs und Diskotheken sei immens, sagte Verbandsgeschäftsführer Thomas Geppert. Seit 2017 seien, auch wegen Corona, 29 Prozent dieser Betriebe vom Markt verschwunden.

Stille Tage sind in Bayern Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiligabend ab 14.00 Uhr. Während am Gründonnerstag und Karsamstag in Bayern ein Verbot gilt, darf beispielsweise im angrenzenden Baden-Württemberg normal gefeiert werden.

„Diese Ungleichbehandlung führt zu einem Disko-Tourismus in Nachbarländer wie Tschechien, Österreich aber auch in andere Bundesländer wie Sachsen, Thüringen oder eben Baden-Württemberg. Das Gastgewerbe sollte bei den stillen Tagen zudem nicht gesondert zu Sportveranstaltungen behandelt werden. Die derzeitige Regelung kommt einem Berufsverbot gleich und das nach den bitteren Monaten staatlich verordneter Schließungen gastgewerblicher Betriebe während der Corona-Pandemie“, so Dehoga Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer.

Der wirtschaftliche Schaden, der durch die stillen Tage insbesondere bei Clubs und Diskotheken entstehe, sei immens, so Dehoga-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Auch vor dem Hintergrund der langen Schließzeiten der vergangenen Pandemiejahre sind bei vielen gastgewerblichen Betrieben die Rücklagen aufgebraucht. Zudem greift die reduzierte Umsatzsteuer auf Speisen in diesen Betrieben leider nicht."

Geppert weiter: „Der aktuelle Betriebsvergleich zeigt einen alarmierenden Rückgang bei der getränkegeprägten Gastronomie in noch nie erlebter Intensität. So sind 2020 im Vergleich zu 2017 mehr als 29 Prozent der Betriebe weggebrochen. Fast jeder dritte Anbieter ist aus dem Markt ausgeschieden. Das ist besonders bitter, da Clubs und Diskotheken einen erheblichen Beitrag zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben leisten und wesentlicher Teil gelebter Kultur sind – vor allem für junge Leuten, welche die Pandemie in ihrer Freiheit und Entwicklung mit am schlimmsten getroffen hat. Wir regen daher an, die derzeitige Regelung zu den stillen Feiertagen zu überdenken – auch als ein Signal des Entgegenkommens gegenüber Bayerns zweitwichtigster Leitökonomie, welche die letzten drei Jahre bitter leiden musste.“

„Für viele musikveranstaltende Betriebe rechnet es sich nur an den umsatzstärksten Tagen, wie am Wochenende und vor Feiertagen, zu öffnen. Wenn dann von den möglichen Tagen ein staatlich verordnetes Musikverbot herrscht, wird aus stillen Tagen schnell eine tote Zeit mit verheerenden Folgen.“ Gerade für die musikveranstaltenden Betriebe, welche die Hauptleidtragenden der Maßnahmen der Pandemiebekämpfung gewesen seien, solle nun ein langfristiges Zeichen gesetzt werden.
 
„Ohne Wenn und Aber gibt es Feiertage, an denen man nicht rütteln darf, aber beispielsweise Allerheiligen ist nun einmal kein Trauertag“, erläutert Inselkammer. So solle jeder stille Tag in seiner tiefen Bedeutung nochmals gewissenhaft geprüft und mit Regelungen in Einklang gebracht werden, die für alle stimmig und nachvollziehbar seien.


 

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