Gastwirte in Bayern trommeln gegen stille Feiertage

| Politik Politik

Die bayerischen Gastwirte fordern eine Lockerung des bayerischen Feiertagsgesetzes. An neun «stillen Tagen» dürften keine Vergnügungsveranstaltungen stattfinden, in Bars und Clubs gelte dann Tanzverbot, beklagte der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband am Montag. «Die derzeitige Regelung kommt einem Berufsverbot gleich», sagte Verbandspräsidentin Angela Inselkammer.

Am Gründonnerstag und Karsamstag gelte in Bayern ein Verbot, in Baden-Württemberg dagegen dürfe normal gefeiert werden. Die Folge sei «Disko-Tourismus» in Tschechien, Österreich, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen. Der wirtschaftliche Schaden für Clubs und Diskotheken sei immens, sagte Verbandsgeschäftsführer Thomas Geppert. Seit 2017 seien, auch wegen Corona, 29 Prozent dieser Betriebe vom Markt verschwunden.

Stille Tage sind in Bayern Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiligabend ab 14.00 Uhr. Während am Gründonnerstag und Karsamstag in Bayern ein Verbot gilt, darf beispielsweise im angrenzenden Baden-Württemberg normal gefeiert werden.

„Diese Ungleichbehandlung führt zu einem Disko-Tourismus in Nachbarländer wie Tschechien, Österreich aber auch in andere Bundesländer wie Sachsen, Thüringen oder eben Baden-Württemberg. Das Gastgewerbe sollte bei den stillen Tagen zudem nicht gesondert zu Sportveranstaltungen behandelt werden. Die derzeitige Regelung kommt einem Berufsverbot gleich und das nach den bitteren Monaten staatlich verordneter Schließungen gastgewerblicher Betriebe während der Corona-Pandemie“, so Dehoga Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer.

Der wirtschaftliche Schaden, der durch die stillen Tage insbesondere bei Clubs und Diskotheken entstehe, sei immens, so Dehoga-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Auch vor dem Hintergrund der langen Schließzeiten der vergangenen Pandemiejahre sind bei vielen gastgewerblichen Betrieben die Rücklagen aufgebraucht. Zudem greift die reduzierte Umsatzsteuer auf Speisen in diesen Betrieben leider nicht."

Geppert weiter: „Der aktuelle Betriebsvergleich zeigt einen alarmierenden Rückgang bei der getränkegeprägten Gastronomie in noch nie erlebter Intensität. So sind 2020 im Vergleich zu 2017 mehr als 29 Prozent der Betriebe weggebrochen. Fast jeder dritte Anbieter ist aus dem Markt ausgeschieden. Das ist besonders bitter, da Clubs und Diskotheken einen erheblichen Beitrag zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben leisten und wesentlicher Teil gelebter Kultur sind – vor allem für junge Leuten, welche die Pandemie in ihrer Freiheit und Entwicklung mit am schlimmsten getroffen hat. Wir regen daher an, die derzeitige Regelung zu den stillen Feiertagen zu überdenken – auch als ein Signal des Entgegenkommens gegenüber Bayerns zweitwichtigster Leitökonomie, welche die letzten drei Jahre bitter leiden musste.“

„Für viele musikveranstaltende Betriebe rechnet es sich nur an den umsatzstärksten Tagen, wie am Wochenende und vor Feiertagen, zu öffnen. Wenn dann von den möglichen Tagen ein staatlich verordnetes Musikverbot herrscht, wird aus stillen Tagen schnell eine tote Zeit mit verheerenden Folgen.“ Gerade für die musikveranstaltenden Betriebe, welche die Hauptleidtragenden der Maßnahmen der Pandemiebekämpfung gewesen seien, solle nun ein langfristiges Zeichen gesetzt werden.
 
„Ohne Wenn und Aber gibt es Feiertage, an denen man nicht rütteln darf, aber beispielsweise Allerheiligen ist nun einmal kein Trauertag“, erläutert Inselkammer. So solle jeder stille Tag in seiner tiefen Bedeutung nochmals gewissenhaft geprüft und mit Regelungen in Einklang gebracht werden, die für alle stimmig und nachvollziehbar seien.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Österreichs Tourismuswirtschaft erhält neue Rahmenbedingungen im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Die Bundesregierung beschließt nicht nur eine Erhöhung der Saisonkontingente, sondern auch die Einrichtung eines Beschäftigtenfonds.

Der Chef darf ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Diese Regel zu ändern, könnte Ärzte entlasten. Die Gesundheitsministerin zeigt sich überraschend offen für die Idee.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mobilisiert am 23. Oktober Essenskuriere und Support-Mitarbeiter. Hintergrund sind die Pläne des Essenslieferdienstes zur bundesweiten Auslagerung von etwa 2.000 Arbeitsplätzen.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, ein Zusammenschluss von zehn Wirtschaftsverbänden, legte nun ihren zweiten Mittelstandsmonitor vor und zieht erneut eine ernüchternde Bilanz der politischen Rahmenbedingungen.

Der Dehoga in Hessen lehnt das geplante EU-Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» ab. Warum der Verband und ein veganes Lokal vor mehr Bürokratie und Verunsicherung von Kunden warnen.

Die Stadt Konstanz meldet eine Trendwende beim Müllaufkommen im öffentlichen Raum und führt diese auf die seit 1. Januar 2025 erhobene Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr zurück. Parallel dazu äußern Verbände Kritik an der Bewertung der Stadt und bemängeln das vorschnelle Fazit.

Der Verband der Veranstaltungsorganisatoren hat das Bundeskartellamt über mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und eine zunehmende Marktkonzentration im Bereich der MICE-Buchungsportale informiert. Nach Auffassung des Verbands droht in diesem zentralen Marktsegment für die deutsche Wirtschaft eine „gefährliche Ballung von Marktmacht“.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine längere Frist bis zur Vorlage einer ersten Krankschreibung vorgeschlagen. Niedersächsische Arbeitgeber haben mit deutlichen Worten reagiert.

Schlagabtausch um Ostsee-Preise: Tourismusminister Wolfgang Blank kritisiert die Gastronomie von Mecklenburg-Vorpommern wegen zu teurer Schnitzel und Hotelzimmern. Der DEHOGA kontert scharf und schiebt die Schuld für die hohen Kosten auf die Politik und den Mindestlohn.

Die geplanten Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler sorgen bei den Ländern und Kommunen für Sorge. Der Finanzausschuss des Bundesrats warnt vor einer "zusätzlichen Verschärfung der Haushaltslage". Der Bundesrat befasst sich am 17. Oktober 2025 mit den Plänen und einer möglichen Forderung nach Kompensation durch den Bund.