Geplante EU-Regeln für Mindestlöhne: Deutschland müsste nachbessern

| Politik Politik

Für Mindestlöhne fordert die EU-Kommission erstmals konkrete Vorgaben, die auch in Deutschland zur Anhebung der Lohnuntergrenze führen könnten. Ziel ist, dass Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten Medianlohns im eigenen Land bekommen, wie die Kommission am Mittwoch erklärte.

Der Median wird auch mittlerer Lohn genannt und ist eine Rechengröße: 50 Prozent der Arbeitnehmer verdienen mehr, 50 Prozent weniger. In Deutschland liegt der Mindestlohn mit derzeit 9,35 Euro pro Stunde deutlich unter den genannten Werten.


Anzeige

Covid-19: Corona-Schnelltest in Hotels und Restaurants

Gäste, Mitarbeiter, Hoteliers und Gastronomen wollen in der Corona-Krise Sicherheit. Covid-19-Schnelltests, sog. Antigen-Test, können in kürzester Zeit größere Klarheit schaffen. Die Anleitung zur Durchführung von Schnelltests muss durch geschultes oder ärztliches Personal erfolgen, zum Beispiel durch eine betriebsärztliche Betreuung.
Mehr erfahren


Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte versprochen, dass alle Arbeitnehmer in der Europäischen Union Mindestlöhne erhalten sollen, mit denen sie an ihrem Wohnort angemessen leben können. Nach Angaben der Kommission gilt jede sechste Arbeitskraft in der EU als Geringverdiener, die Mehrheit davon Frauen. Die Lohnungleichheit ist den Angaben zufolge ebenso gewachsen wie die Zahl der Menschen, die trotz Arbeit arm sind.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie soll gegensteuern. Sie sieht unter anderem vier Kriterien für «angemessene» Mindestlöhne vor: die Kaufkraft, Größenordnung und Verteilung der Bruttolöhne, der Anstieg der Bruttolöhne sowie die Produktivität. Deutschland und die übrigen 20 EU-Länder mit gesetzlichen Mindestlöhnen müssten demnach die Art überprüfen, wie Mindestlöhne festgesetzt werden. In Deutschland ist dafür eine Mindestlohn-Kommission zuständig, in der Gewerkschafter, Arbeitnehmer und Experten sitzen.

Die Kommission betont, dass es nicht etwa um einheitliche Mindestlöhne in allen EU-Staaten gehe und dass vorhandene Systeme, Traditionen und nationale Besonderheiten berücksichtigt werden. Denn die EU-Verträge setzen Brüssel enge Grenzen: Die EU darf keine Lohnhöhen vorgeben. Da die Kommission in etlichen der 27 Länder auf Skepsis traf, nahm sie sich für die Vorbereitung des Richtlinien-Entwurfs sehr viel Zeit. Über den Vorschlag müssen nun die EU-Staaten und das Europaparlament beraten. Es könnte Jahre dauern, bis er in Kraft tritt. (dpa)
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.