"Gerechte Entschädigung im Pandemiefall": GastroSuisse kündigt Volksinitiative an

| Politik Politik

Die Corona-Pandemie habe gezeigt: Die Schweizer Politik und Gesetzgebungen waren nicht ausreichend auf die anhaltende Notsituation vorbereitet, ist der Verband GastroSuisse überzeugt. Die Behörden hätten im Epidemiengesetz zwar eine Grundlage, strenge Massnahmen zum Schutz der Volksgesundheit zu ergreifen. Einen Anspruch auf Entschädigung gebe es für die betroffenen Betriebe aber nicht. Die Folge: Stark betroffene Unternehmen und Mitarbeitende würden nur unzureichend und viel zu langsam entschädigt. Hunderttausende Menschen fühlten sich im Stich gelassen. GastroSuisse hat heute deshalb die Volksinitiative "Gerechte Entschädigung im Pandemiefall" angekündigt.

Über die Maßnahmen seit Ausbruch der Pandemie könne man diskutieren und unterschiedlicher Meinung sein. Fakt aber sei: "Das Gastgewerbe muss ein gewaltiges Sonderopfer erbringen", sagte CVP-Nationalrat Alois Gmür. "Diese Branche wurde in der Krise als Kollateralschaden abgeschrieben", führte Gmür weiter aus. "Das darf in der Zukunft nicht mehr passieren", betonte Gmür anlässlich einer Medienkonferenz von GastroSuisse in Bern. Der Branchenverband hatte eingeladen, um die Volksinitiative "Gerechte Entschädigung im Pandemiefall" anzukündigen. Dass Gmür die Medienkonferenz eröffnete, hatte seinen Grund: Der Schwyzer ist Präsident der Parlamentarischen Gruppe Gastgewerbe, der Stände- und Nationalräte aus allen Parteilagern angehören. Er machte denn auch klar: "Die Politik war nicht auf eine solch lange Notsituation vorbereitet."

Nationalrat Alois Gmür, der auch Präsident des Verbands Schweizerischer Getränkegrossisten ist, führte daraufhin aus, dass das Epidemiengesetz zwar die Basis bilde, strenge Maßnahmen zum Schutz der Volksgesundheit zu ergreifen, allerdings sei darin kein Anspruch auf Entschädigung für betroffene Betriebe und Mitarbeitende definiert. Und genau dort liegt der Knackpunkt. "Branchen wie das Gastgewerbe sind von der Krise besonders stark betroffen", sagte Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. Da liege es doch auf der Hand und sei moralisch nachvollziehbar, dass jene Branchen, die in dieser Krise ein Sonderopfer erbringen, angemessen entschädigt würden. Geld wurde in der aktuellen Krise im Rahmen der Härtefall-Regelung zwar gesprochen. Der Bundesrat sprach von 10 Milliarden Franken. Bei den Betroffenen ist bis heute davon aber nur ein Bruchteil angekommen. Will heissen: Die finanziellen Entschädigungen werden nur schleppend und je nach Kanton sehr unterschiedlich ausbezahlt. "Zudem decken die gesprochenen Beiträge", so Platzer, "die Fixkosten durchschnittlich nur gut zur Hälfte." Platzer betonte denn auch: "Die Härtefall-Regelung funktioniert nicht."

Die vielen Versäumnisse in der aktuellen Krise haben das Fass zum Überlaufen gebracht und den Branchenverband auf den Plan gerufen, jetzt eine Volksinitiative zu starten. Das Ziel der Initiative ist klar: "Dieselben Fehler dürfen nicht mehr gemacht werden", sagte Platzer und fügte an: "Bei einer nächsten Pandemie braucht es, sollten Betriebe wieder behördlich geschlossen werden, eine gerechte Entschädigung." Auch die Ansprüche auf Kurzarbeit und Erwerbsersatz müssten gesetzlich verankert und präzisiert werden. Die Volksinitiative soll künftig die Spielregeln festlegen. Massimo Suter, Vizepräsident von GastroSuisse und Präsident von GastroTicino, betonte an der Medienkonferenz: "Werden die Betroffenen gerecht entschädigt, stärkt das auch den Bundesrat in der Bekämpfung der Pandemie und führt zu einer höheren Akzeptanz der Massnahmen." Eine Pflicht zur Entschädigung drängt den Staat auch dazu, sich auf eine nächste Pandemie besser vorzubereiten und verhältnismässige Massnahmen zu treffen.

GastroSuisse will nun in einem nächsten Schritt, wie Platzer ausführte, Allianzpartner suchen. Lange suchen muss er wohl nicht. Einer ist bereits während der Medienkonferenz aufgesprungen: "Wir werden diese Volksinitiative auf jeden Fall unterstützen", sagte Gmür als Präsident des Verbands Schweizerischer Getränkegrossisten. Denn die Initiative sei sehr wichtig für die Zukunft der Schweiz.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.