Gericht bestätigt Gastro-Lockdown in NRW

| Politik Politik

Gericht bestätigt Gastro-Lockdown in NRW

 

Gastronomische Betriebe in NRW müssen zur Pandemie-Eindämmung geschlossen bleiben. Eine entsprechende Regelung in der Coronaschutzverordnung des Landes für Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Kneipen und Cafés bis zum 30. November 2020 sei verhältnismäßig und damit rechtens, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag. Den Eilantrag einer Gaststätte aus Bedburg gegen die verfügte Schließung lehnte das OVG ab.

 

Die Antragstellerin hatte argumentiert, das Verbot sei willkürlich, da der Betrieb gastronomischer Einrichtungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht wesentlich zur Virus-Weiterverbreitung beitrage. Das OVG folgte dieser Linie nicht. Die vorübergehende Schließung gastronomischer Einrichtungen sei eine notwendige Schutzmaßnahme. Es werde zwar in die Berufsfreiheit eingegriffen, das bleibe aber verhältnismäßig. Das Verbot führe zusammen mit anderen Maßnahmen zu einer Verringerung infektionsrelevanter sozialer Kontakte in der Bevölkerung.

Das Gericht betonte, das Ansteckungsgeschehen sei diffus und Infektionsketten ließen sich größtenteils nicht mehr zurückverfolgen. Bei dieser Ausgangslage müssten «im Rahmen der vorzunehmenden Folgenabwägung die Interessen der Antragstellerin gegenüber dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zurücktreten». Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar.

Die NRW-Verordnung ist die rechtliche Grundlage für den Teil-Lockdown, der zunächst bis Ende November gilt. Die Belieferung mit Speisen und Außer-Haus-Verkäufe sind erlaubt. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.