Gerichtshof in München bestätigt Hotel-Lockdown und zweifelt

| Politik Politik

Eine Hotelkette ist mit einem Eilantrag gegen die Corona-Maßnahmen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Das bedeutet aber nicht, dass das Gericht den Maßnahmen im Umkehrschluss zustimmt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Schließung von Gaststätten und das Beherbergungsverbot für Touristen in der Corona-Krise abgelehnt. Die Regelungen seien «nicht offensichtlich rechtswidrig», erklärte das Gericht am Donnerstag. Eine Hotelkette hatte gegen die jüngsten Corona-Maßnahmen geklagt.

Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass das Gericht den Maßnahmen im Umkehrschluss zustimmt und die Hotelkette auch in einem Hauptsacheverfahren unterliegen wird. Die Erfolgsaussichten seien «nicht mit hinreichender Sicherheit einzuschätzen», schreibt der Senat in seiner Entscheidung. Daher müsse beim Eilantrag eine Folgenabwägung getroffen werden. Und dabei überwiege angesichts der «enorm steigenden Infektionszahlen» der «Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen» gegenüber den wirtschaftlichen Folgen für die Hotelkette.

Dazu, dass das Gericht die Maßnahmen nicht für offensichtlich unverhältnismäßig befand, trug auch bei, dass die betroffenen Betriebe Entschädigungen erhalten sollen.

Das Gericht äußerte sich allerdings auch kritisch gegenüber der aktuellen Regelung und deren rechtlicher Basis. Mittlerweile erfolgten im Hotel- und Gaststättengewerbe «erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein durch die Exekutive». Es gebe Zweifel, ob dies mit dem Parlamentsvorbehalt vereinbar sei. Dieser sieht vor, dass wichtige Entscheidungen einer direkten Zustimmung des Parlaments bedürfen.

Mit der Entscheidung ist die Arbeit des Verwaltungsgerichtshofs in Sachen Corona noch lange nicht getan. Bis Donnerstag gab es im Zusammenhang mit den jüngsten Maßnahmen 55 Normenkontrolleilverfahren und 15 Normenkontrollhauptsacheverfahren. Auch in anderen Bundesländern häufen sich inzwischen ähnliche Fälle. Unter anderem wurden bisher Anträge gegen eine Maskenpflicht im Unterricht in Baden-Württemberg, die Schließung eines Tattoostudios in Brandenburg und das Konzertverbot in Berlin abgelehnt. Dagegen kippte das Verwaltungsgericht Koblenz eine nächtliche Maskenpflicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.