Gerichtshof in München bestätigt Hotel-Lockdown und zweifelt

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Eine Hotelkette ist mit einem Eilantrag gegen die Corona-Maßnahmen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Das bedeutet aber nicht, dass das Gericht den Maßnahmen im Umkehrschluss zustimmt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Schließung von Gaststätten und das Beherbergungsverbot für Touristen in der Corona-Krise abgelehnt. Die Regelungen seien «nicht offensichtlich rechtswidrig», erklärte das Gericht am Donnerstag. Eine Hotelkette hatte gegen die jüngsten Corona-Maßnahmen geklagt.

Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass das Gericht den Maßnahmen im Umkehrschluss zustimmt und die Hotelkette auch in einem Hauptsacheverfahren unterliegen wird. Die Erfolgsaussichten seien «nicht mit hinreichender Sicherheit einzuschätzen», schreibt der Senat in seiner Entscheidung. Daher müsse beim Eilantrag eine Folgenabwägung getroffen werden. Und dabei überwiege angesichts der «enorm steigenden Infektionszahlen» der «Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen» gegenüber den wirtschaftlichen Folgen für die Hotelkette.

Dazu, dass das Gericht die Maßnahmen nicht für offensichtlich unverhältnismäßig befand, trug auch bei, dass die betroffenen Betriebe Entschädigungen erhalten sollen.

Das Gericht äußerte sich allerdings auch kritisch gegenüber der aktuellen Regelung und deren rechtlicher Basis. Mittlerweile erfolgten im Hotel- und Gaststättengewerbe «erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein durch die Exekutive». Es gebe Zweifel, ob dies mit dem Parlamentsvorbehalt vereinbar sei. Dieser sieht vor, dass wichtige Entscheidungen einer direkten Zustimmung des Parlaments bedürfen.

Mit der Entscheidung ist die Arbeit des Verwaltungsgerichtshofs in Sachen Corona noch lange nicht getan. Bis Donnerstag gab es im Zusammenhang mit den jüngsten Maßnahmen 55 Normenkontrolleilverfahren und 15 Normenkontrollhauptsacheverfahren. Auch in anderen Bundesländern häufen sich inzwischen ähnliche Fälle. Unter anderem wurden bisher Anträge gegen eine Maskenpflicht im Unterricht in Baden-Württemberg, die Schließung eines Tattoostudios in Brandenburg und das Konzertverbot in Berlin abgelehnt. Dagegen kippte das Verwaltungsgericht Koblenz eine nächtliche Maskenpflicht. (dpa)


 

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