Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Neue Rechtsform für Unternehmen gefordert

| Politik Politik

Wirtschaftsverbände machen sich für eine neue Rechtsform für Unternehmen in Deutschland stark. Die im Koalitionsvertrag geplante Rechtsform der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen sei eine große Chance für den Standort und lindere das große Nachfolgeproblem im Mittelstand, heißt es in einem Papier, das am Montag in Berlin vorgestellt werden soll und der dpa vorliegt.

Mehr als 20 Verbände haben sich laut Stiftung Verantwortungseigentum zu einer Initiative zusammengeschlossen, darunter der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Startup-Verband, der Digitalverband BVDW und der Verband deutscher Unternehmerinnen.

Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) biete Unternehmen die Möglichkeit, den Kreis potenzieller Nachfolger stark zu erweitern. Vielen Mittelständlern drohe die Auflösung - «oftmals auch deshalb, weil ein Verkauf an den privaten Vermögensverhältnissen fähiger Nachfolger scheitert». Mit der neuen Rechtsform gäbe es eine einfach umzusetzende Option, Unternehmen treuhänderisch weiterzugeben.

«Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen garantiert, dass Gewinne nicht entnommen werden können, sondern reinvestiert oder gespendet werden», heißt es in dem Verbändepapier. Statt eines teuren Firmenverkaufs oder einer Vererbung träten Nachfolger zu einem festen Betrag, dem Nennbetrag der Anteile, wie bei einem Verein in die Gesellschaft ein, den sie bei Kündigung zurückerhielten. Stille Reserven oder Unternehmenswert bleiben unberücksichtigt. Auch für Sozialunternehmen sowie Start-ups, die keinen Exit etwa per Verkauf anstrebten, biete die Rechtsform mehr Gestaltungsfreiheit.

Im Koalitionsvertrag der Ampel heißt es, zu einer modernen Firmenkultur zählten «neue Formen wie Sozialunternehmen, oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen». «Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt.»

Das könne nur die Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen leisten, meinen die Verbände. Deutschland müsse für den Mittelstand attraktiv bleiben, sagte Markus Jerger, Vorsitzender der Geschäftsführung des Mittelstandsverbands BVMW. Die neue Rechtsform erlaube es, die Nachfolgefrage auch außerhalb der Familie einfacher zu regeln. Der Verband deutscher Unternehmerinnen erklärte, die Rechtsform sei «eine Riesenchance für unternehmerisch tätige Frauen, die heute noch immer schwerer an Finanzierungskapital kommen.»

«Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen passt in den Zeitgeist rund um nachhaltiges Wirtschaften», meint Lara Piechulla, Partnerin bei der Beratungsgesellschaft EY. «Sie kann das Nachfolgeproblem lindern, trotzdem muss aber ein geeigneter Kandidat gefunden werden.» Es bleibe aber die Frage, ob es die neue Rechtsform wirklich brauche, sagte Piechulla. «Ob ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet oder nicht, ist nicht sichergestellt, nur weil das Vermögen gebunden ist.» So legten viele Familienunternehmen ohnehin Wert auf Nachhaltigkeit. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.