Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Tierhaltungslogo in Restaurants vor

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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf für zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Kennzeichnung soll künftig auch in Restaurants verpflichtend werden

Nach Angaben des Ministeriums soll die Tierhaltungskennzeichnung künftig auch für Speisen außerhalb des klassischen Einzelhandels gelten. Damit würden erstmals auch gastronomische Angebote erfasst. Hintergrund ist laut Entwurf, dass es in diesem Bereich bislang „nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere“ gebe.

Weiter heißt es, dass 71 Prozent der Verbraucher mindestens einmal im Monat außer Haus essen. Durch die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht solle es möglich werden, auch in Restaurants eine informierte Kaufentscheidung hinsichtlich der Haltungsbedingungen zu treffen.

Einbeziehung ausländischer Lebensmittel vorgesehen

Ein weiterer zentraler Punkt ist laut Vorlage die verpflichtende Kennzeichnung auch für ausländische Lebensmittel tierischen Ursprungs. Bislang bezog sich die Regelung vor allem auf inländische Produkte.

Künftig sollen Verbraucher unabhängig davon, ob ein Produkt aus dem Inland oder Ausland stammt, Informationen über die jeweilige Haltungsform erhalten.

Neue Spielräume bei der Kennzeichnung für Unternehmen

Der Entwurf sieht zudem vor, dass sogenannte „Downgrading“-Regelungen ausgeweitet werden. Danach können Lebensmittelunternehmen laut Vorlage frei entscheiden, welche Haltungsform sie kennzeichnen, auch wenn diese unter der tatsächlich umgesetzten liegt.

Dies soll laut Entwurf zu mehr Flexibilität bei der Vermarktung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs führen. Gleichzeitig werde weiterhin eine Information zur Haltungsform bereitgestellt.

Kennzeichnungspflichten werden auf weitere Produkte ausgeweitet

Neben der Gastronomie sollen auch weitere verarbeitete Lebensmittel sowie Vertriebswege wie Online-Handel und Metzgereien stärker einbezogen werden. Die Kennzeichnungspflicht werde entsprechend ausgeweitet, heißt es im Entwurf.

Zudem sollen künftig auch frühe Lebensphasen der Tiere berücksichtigt werden. Tiergerechtere Haltungsformen dürfen laut Vorlage nur dann entsprechend ausgewiesen werden, wenn die Tiere durchgehend nach deutschen Standards gehalten wurden.

Mehr Aufwand für Unternehmen vorgesehen

Für die Wirtschaft ergibt sich laut Entwurf ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 12.268.000 Euro. Hinzu kommt ein einmaliger Aufwand von etwa 2.247.000 Euro.

Der laufende Aufwand wird dabei als zusätzlicher bürokratischer Aufwand im Sinne der sogenannten „One in, one out“-Regelung eingeordnet.

DEHOGA lehnt eine Ausweitung ab

Der DEHOGA lehnt eine Ausweitung der staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den Außer-Haus-Markt entschieden ab. Das hat der Verband immer wieder deutlich gemacht. Eine Kennzeichnung der Tierhaltung bedeute einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand und stellt die Betriebe wie auch die Lebensmittelkontrolle vor praktisch kaum lösbare Aufgaben, so die Argumentation.


 

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