Gesundheitsminister: «begleitetes Trinken» untersagen

| Politik Politik

Die Gesundheitsminister der Länder drängen auf ein gesetzliches Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von Jugendlichen ab 14 Jahren. Alkohol als weit verbreitete Droge stelle bei Kindern und Jugendlichen ein großes Problem dar, sagte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Thüringens Ressortchefin Katharina Schenk (SPD) zum Abschluss des Treffens mit ihren Länderkollegen und -kolleginnen in Weimar. Appelle allein würden nichts am Missbrauch ändern. 

Die Länder-Gesundheitsminister folgten einem Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der auf eine entsprechende Änderung des Jugendschutzgesetzes abzielt. Jugendliche in Deutschland dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist das jedoch schon ab 14 Jahren erlaubt - auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die entsprechende Regelung im aktuellen Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 1952 soll nach dem Willen der Ressortchefs abgeschafft werden.

Vorstoß trifft bei Bundesgesundheitsministerin auf offene Ohren

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstützt das Anliegen der Länderchefs: «Ich halte den Vorstoß, wie ihn jetzt die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister gemacht haben, für gut.» Sie stehe beim Jugendschutz - der neben dem Alkoholverzehr auch den Medien- und Drogenkonsum umfasse - im Austausch mit der Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU).

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die Gesundheitsministerkonferenz für ein Verbot des sogenannten begleitenden Trinkens ausgesprochen. Gerade für Jugendliche birgt Alkohol erhebliche gesundheitliche Gefahren. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene reagieren empfindlicher auf Alkohol, weil sich ihre Organe und vor allem das Gehirn noch entwickeln. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.