Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unterstützt die Vorschläge der Rentenkommission zur Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs. Wie die Gewerkschaft mitteilte, sollten Beschäftigte vom ersten verdienten Euro an sozial abgesichert sein. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) lehnt die Vorschläge hingegen ab und warnt vor erheblichen Folgen für das Gastgewerbe.
Nach den bekannt gewordenen Empfehlungen der Rentenkommission soll der Sonderstatus von Minijobs künftig nur noch für Schüler gelten. Während die NGG darin einen Schritt zu mehr sozialer Absicherung sieht, spricht der DEHOGA von einer Gefährdung eines zentralen Beschäftigungsinstruments der Branche.
NGG sieht Minijobs als Ursache für unsichere Beschäftigung
NGG-Vorsitzender Guido Zeitler erklärt, Minijobs hätten sich nicht als Brücke in reguläre Beschäftigung bewährt, sondern würden für Millionen Menschen prekäre Arbeitsverhältnisse verfestigen. Sie förderten nach seiner Darstellung niedrige Einkommen, fehlende Rentenansprüche und erhöhten das Risiko von Altersarmut, insbesondere für Frauen.
Mit Blick auf die Kritik des DEHOGA entgegnet Zeitler, Minijobs führten viele Menschen über Jahre in eine berufliche Sackgasse. Wer arbeite, müsse von seiner Arbeit leben können und vom ersten Euro an gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und im Alter abgesichert sein.
Nach Angaben der NGG ist im Gastgewerbe nahezu jedes zweite Beschäftigungsverhältnis ein Minijob. Die Gewerkschaft verweist darauf, dass der Sonderstatus aus ihrer Sicht falsche Anreize setze und reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erschwere. Ziel seien Arbeitsverhältnisse mit fairen Löhnen, verlässlichen Rentenansprüchen und umfassender sozialer Absicherung.











