Grüne fordern staatliche Mitsprache bei TUI

| Politik Politik

Die Staatshilfen für den Reisekonzern TUI sollten aus Sicht der Grünen an Bedingungen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und an ökologische Standards geknüpft werden. Die Bundesregierung müsse sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, «dass sie einen direkten Einfluss auf die wichtigen strategischen Entscheidungen des Unternehmens nehmen kann», sagte Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, der «Rheinischen Post»: «Beim Thema Arbeitsplätze und Klimaschutz muss die Bundesregierung ein Mitspracherecht erhalten.»

Der weltgrößte Tourismuskonzern kämpft wegen der Auswirkungen der Corona-Krise mit tiefroten Zahlen und einem Umsatzeinbruch. Um die Krise zu überstehen, hat sich TUI Staatshilfen im Umfang von drei Milliarden Euro gesichert. Ein im April gewährter Kredit der Förderbank KfW über 1,8 Milliarden Euro soll um 1,05 Milliarden Euro aufgestockt werden. Überdies sollen 150 Millionen Euro über eine Wandelanleihe an Tui gehen, die der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes zeichnet. Solche Anleihen können vom Besitzer unter bestimmten Bedingungen in Aktien umgetauscht werden.

So könnte der Bund mit bis zu neun Prozent bei Tui als Miteigentümer einsteigen. Damit könnte sich der Staat - nach der Lufthansa - an einem weiteren großen Konzern beteiligen. Die Touristikbranche gehört zu den am schwersten von der Pandemie gebeutelten Wirtschaftszweigen. Tui hat Einsparungen angeschoben, die von Betriebsräten und Gewerkschaftern heftig kritisiert werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.