Grüne stellen Minijobs in Frage

| Politik Politik

Geht es nach den Grünen, sollen Minijobs größtenteils der Vergangenheit angehören und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden. Das zumindest sieht das Positionspapier „Niedriglohnsektor als Armutsfalle“ vor, das der Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen in dieser Woche beschlossen hat. Lediglich für Verdienste bis rund 100 Euro im Monat sowie für Rentner, Studierende oder Schüler solle es weiter eine Art Minijob geben.

„Statt einfach endlich die Verdienstobergrenze von 450 Euro zu erhöhen und zu dynamisieren, soll dieses wichtige Stück Flexibilität für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber nach Willen der Grünen beerdigt werden“, kritisierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Pläne. „Einmal mehr sprechen die Grünen von der „schädlichen“ Wirkung, die Minijobs angeblich im Arbeitsmarkt haben. Dabei ist das Gegenteil der Fall, wie gerade das Gastgewerbe zeigt.“ Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Gastronomie und Hotellerie ist in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gewachsen – trotz oder gerade wegen der Minijobs. Auch übergreifende Studien haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Minijobs keine „reguläre“ Beschäftigung verdrängen.

Auch die SPD begrüßt den Vorstoß der Grünen. Nach Ansicht der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack sollten Minijobs möglichst „ab der ersten Stunde voll sozialversicherungspflichtig“ oder zumindest „auf das Notwendigste begrenzt“ sein, wie sie gegenüber dem Handelsblatt erklärte. Unterstützung pro Minijobs gibt es dagegen von der Union. Diese will an den Minijobs festhalten, die seit 2013 nicht mehr erhöhte Verdienstobergrenze von 450 auf 550 Euro im Monat anheben und danach regelmäßig überprüfen. „Eine Abschaffung der Minijobs wäre das völlig falsche Signal“, erklärte Fraktionsvize Hermann Gröhe (CDU). „Wir brauchen die Minijobber in Zeiten des Arbeitskräftemangels auf dem Arbeitsmarkt, wir brauchen diese Flexibilität.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.

Der DEHOGA Bayern hat Vorwürfe der Gewerkschaft NGG zur geplanten Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zurückgewiesen. Landesgeschäftsführer Geppert sprach in diesem Zusammenhang von „Nestbeschmutzung“ und forderte stattdessen Unterstützung in den Gesprächen über steuerliche Entlastungen.

Die für das kommende Jahr geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie begrüßt der DEHOGA Bundesverband als wichtigen politischen Schritt. Die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont, dass es bei vielen gastronomischen Betrieben derzeit um die schiere Existenzsicherung gehe.

In einigen Dörfern haben Gaststätten schwer zu kämpfen. Es fehlt an Personal und die Betriebe leiden unter gestiegenen Kosten. Die CDU in Brandenburg fordert für die Kneipen eine finanzielle Förderung.

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung aus.

Der aktuelle Konjunkturbericht des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt eine stagnierende Wirtschaftsleistung, begleitet von Inflation und gestiegenen Strompreisen. Die Österreichische Hotelvereinigung warnt daher vor weiteren Kostenbelastungen.

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft auch Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Die Regierung plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente - und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.