Härtere Strafen für K.-o.-Tropfen?

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 Der Bundesrat befasst sich mit einem Vorstoß zu härteren Strafen für den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten. Dazu brachte Nordrhein-Westfalen eine Initiative ein, um die Mindeststrafe von drei auf fünf Jahre heraufzusetzen. Es gehe um eine gezielte, hinterhältige Methode, den Willen eines Menschen gewaltsam auszuschalten, sagte Justizminister Benjamin Limbach in der Länderkammer in Berlin. 

Damit verbundene Risiken für Leib und Leben seien erheblich, erläuterte der Grünen-Politiker. «Ob die Tatwaffe fest ist wie ein Messer oder flüssig wie K.-o.-Tropfen, macht schlicht keinen Unterschied.» Im Blick steht etwa die Chemikalie Gamma-Butyrolacton. Wird sie in Getränke gegeben, kann Opfern dadurch nach einigen Minuten schwindelig werden, sie können das Bewusstsein verlieren. 

Vorschlag für Gesetzesänderung 

Konkret sieht der Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens vor, dass neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die «Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen» ins Strafgesetzbuch für Taten aufgenommen wird, die mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet werden.

Mit der Initiative befassen sich zunächst die Ausschüsse des Bundesrats. Die Länderkammer entscheidet in einer nächsten Sitzung, ob sie den Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen will. (dpa)


 

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