Hamburg hebt Sperrstunde in der Gastronomie auf

| Politik Politik

In Hamburg ist die erste Stufe der von Bund und Ländern geplanten dreistufigen Aufhebung aller Corona-Maßnahmen am Samstag in Kraft getreten. Geimpfte und Genesene können sich seit Mitternacht wieder in unbegrenzter Zahl privat treffen.

Außerdem wurden das Alkoholverkaufsverbot für den Handel und die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben. Bis dato mussten Lokale um 23.00 Uhr schließen, Alkohol durfte schon nach 22.00 nicht mehr verkauft werden.

Der Außer-Haus-Verkauf offener Getränke bleibt aber auch nach der am Freitag geänderten Eindämmungsverordnung verboten, wie die Sozialbehörde mitteilte.

Für Ungeimpfte gilt weiterhin eine Beschränkung auf Kontakte mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts.

Wie schon im Einzelhandel wurde nun auch in Museen, Gedenkstätten, Archiven, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, zoologischen und botanischen Gärten sowie Tierparks das 2G-Zugangsmodell (geimpft oder genesen) durch eine FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher über 14 Jahre ersetzt. Kinder unter sechs Jahren sind davon befreit, bei über Sechsjährigen reicht eine medizinische Maske.

Alle Corona-Beschränkungen auf öffentlichen Spielplätzen wurden ebenfalls gestrichen. Bisher durften die Spielplätze von unter Siebenjährigen nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten genutzt werden. Außerdem gab es ein Abstandsgebot für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren.

Mit der neuen Verordnung hat der Senat den ersten von drei Öffnungsschritten umgesetzt, die Bund und Länder am vergangenen Mittwoch beschlossen hatten. Am 4. März soll der zweite Schritt unter anderem mit der Öffnung von Musikclubs und Diskotheken nach der 2G-plus-Regel, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Test oder ersatzweise Auffrischungsimpfung, folgen.

Voraussetzung ist, dass die Lage in den Krankenhäusern weiter stabil bleibt. Auch Ungeimpfte sollen dann mit negativem Corona-Test wieder in Restaurants und Hotels dürfen. Zudem wird bei Groß- und Sportveranstaltungen in Innenräumen wieder eine Auslastung von bis zu 60 Prozent möglich, maximal aber 6000 Menschen. Im Freien kann die Kapazität bis 75 Prozent ausgenutzt werden - bis zu einer Höchstzahl von 25 000 Menschen.

Wenn alles gut läuft und das Gesundheitswesen nicht an seine Grenzen kommt, sollen dann laut Beschluss von Bund und Ländern am 20. März alle wesentlichen Corona-Maßnahmen aufgehoben werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Einführung des verpflichtenden staatlichen Tierwohllogos verzögert sich deutlich. Wie Union und SPD im Bundestag beschlossen haben, wird der Start der Kennzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 verschoben. Diese zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um das System grundlegend nachzubessern und bereits ab Mitte 2027 auch auf Restaurants, Kantinen und die allgemeine Gastronomie auszuweiten.

Die Pläne der SPD zur Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Ablehnung. Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnen vor massiven Folgen für den deutschen Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Die erste Tarifrunde im hessischen Gastgewerbe endet ohne Ergebnis. Während die Gewerkschaft NGG das Arbeitgeberangebot als respektlosen Reallohnverlust kritisiert, pocht der DEHOGA auf die notwendige Stabilisierung der Betriebe durch die Mehrwertsteuersenkung.

In Bad Kreuznach sind die Tarifverhandlungen für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe vorerst ohne Einigung zu Ende gegangen. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz reagierte auf das Scheitern der Gespräche mit deutlicher Kritik an der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.