Hamburg: Sperrstunde und Alkoholverbot mindestens bis Ende Juni

| Politik Politik

Abendliche Sperrstunde und Alkoholverbot am Wochenende sollen im Hamburger Schanzenviertel und in Teilen von St. Pauli noch mehrere Wochen gelten. «Das sind harte Eingriffe, weil jeder betroffen ist. Aber ich fürchte, wir werden das noch mindestens den ganzen Juni beibehalten müssen», sagte Sozial- und Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) der «Bild»-Zeitung. Die Feier-Exzesse vom vergangenen Wochenende im Schanzenviertel hätten bei ihr «deutlichen Ärger» ausgelöst, so die Senatorin. Sie fügte hinzu: «Ich kann ja die jungen Leute verstehen, die Party machen wollen. Aber die Opfer sind am Ende viele Gastronomen, denen es sowieso schon schlecht geht.» Diese litten nun unter Einschränkungen, die der Senat habe verhängen müssen.

Seit Freitag gilt in den Hamburger Szenevierteln am Wochenende ein Alkoholverbot. Zwischen 20.00 und 6.00 Uhr dürfen Bier und Wein nicht verkauft werden. Auch das Mitführen alkoholischer Getränke ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Die Gastronomie muss um 23.00 Uhr auch im Außenbereich schließen.

In der Nacht zum Samstag war die Polizei wieder gegen größere Menschenansammlungen eingeschritten. «Bei dem guten Wetter gab es ein großes Personenaufkommen in den Parks», sagte ein Polizeisprecher. Auf dem Alma-Wartenberg-Platz im Stadtteil Ottensen sei es zu zahlreichen Verstößen gegen die Corona-Verordnung gekommen. Rund 400 Besucher blockierten den Angaben zufolge die Straße, hielten sich nicht an die Abstände, trugen keine Maske und tranken trotz Verbots Alkohol. Es sei auch Widerstand gegen die Einsatzkräfte geleistet worden, die mit Lautsprecherdurchsagen zur Einhaltung der Corona-Regeln aufforderten.

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche, lag am Samstag nach Angaben der Gesundheitsbehörde bei 21,5. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert für Hamburg mit 17,8 an. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.