Heil will mit Strafverfolgung Gründung von Betriebsräten erleichtern

| Politik Politik

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will mit einer Verschärfung des Strafrechts die Bildung von Betriebsräten auch gegen den Widerstand von Arbeitgebern erleichtern. Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen solle künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden, sagte der SPD-Politiker der «Augsburger Allgemeinen» (Samstag).

Die Behinderung ist schon jetzt im Betriebsverfassungsgesetz verboten und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verfolgt. «In der Realität aber sehen wir immer wieder, dass Menschen drangsaliert werden, die Betriebsräte gründen wollen», sagte Heil. «Deshalb werde ich dafür sorgen, dass diejenigen, die die Gründung von Betriebsräten behindern, es demnächst mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen.»

Bislang ist die Behinderung von Betriebsratswahlen laut Paragraf 119 im Betriebsverfassungsgesetz ein sogenanntes Antragsdelikt und kann nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden. «Viele trauen sich aus Angst um den Job nicht, die Behinderung einer Betriebsratsgründung zur Anzeige zu bringen», sagte Heil. «Künftig wird es deshalb schon ausreichen, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem solchen Vorgang hat. Sie muss dann Ermittlungen aufnehmen. Das Gesetz werden wir entsprechend ändern.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.