Hessen legt Stufenplan auch für Hotel- und Gastro-Öffnung vor

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Die hessische Landesregierung hat einen Stufenplan für weitere Corona-Öffnungsschritte beschlossen. Die neuen Regeln sollen schrittweise gelten, sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 sinkt und damit die Maßnahmen der Bundesnotbremse dort nicht mehr greifen, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch nach einer Sitzung des sogenannten Corona-Kabinetts.

Die aktuelle Pandemie-Entwicklung mit sinkenden Zahlen gebe Grund zur Hoffnung, erklärte der Regierungschef die Lockerungen. Die Bundesnotbremse beginne langsam zu wirken und parallel steige die Impfquote stetig an. Ein Drittel der hessischen Bevölkerung sei mittlerweile mindestens einmal geimpft. Zudem seien bereits drei Landkreise aus der Bundesnotbremse gefallen. Es sei davon auszugehen, dass weitere Kreise in den kommenden Tagen folgen.

Mit dem Stufenplan werde der Bevölkerung vor allem in Bereichen wie den Kindertagesstätten, den Schulen, dem Einzelhandel, dem Hotelgewerbe, der Gastronomie, der Kulturbranche und dem Sport wichtige Öffnungsperspektiven geben, betonte Bouffier. Es müsse jedoch weiter verantwortungsvoll und besonnen vorgegangen werden, da die dritte Corona-Welle noch nicht vorbei sei.

Die neuen Maßnahmen sollen in einer ersten Stufe in den Landkreisen oder kreisfreien Städten greifen, die an oder ab diesem Montag
(17.5.) nicht mehr unter die Beschränkungen der Bundesnotbremse fallen. Bei der Ermittlung der Werte würden auch die Tage vor Inkrafttreten der Verordnungsänderung berücksichtigt.

Eine zweite Stufe sieht nach Angaben der Staatskanzlei weitere Lockerungen vor, falls die Inzidenz - also die Zahl der Neuansteckungen innerhalb der vergangenen sieben Tage pro 100 000 Einwohner - nach der Stufe eins weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinander folgende Tage lang unter 50 liegt.

Als Beispiel für die Lockerungen nannte der Regierungschef die Regelungen für die Schulen: An diesen könnten ab einem entsprechenden Inzidenzwert von unter 100 die Klassen eins bis sechs sowie die Abschlussklassen Präsenzunterricht und die Klassen sieben bis elf Wechselunterricht erhalten. Die Stufe zwei sehe dann für alle Jahrgänge Präsenzunterricht mit einer Testpflicht zwei Mal pro Woche vor.

Wenn die Inzidenz jedoch erneut drei Tage über 100 steigen sollte, würden wieder die Regelungen der Bundesnotbremse greifen und die Öffnungen wieder rückgängig gemacht, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und rief die Bevölkerung deswegen eindringlich zur Vernunft auf. Das Erreichte sollte nicht durch mangelnde Vorsicht bei den Öffnungsschritten aufs Spiel gesetzt werden.

Der Präsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK), Eberhard Flammer, begrüßte die geplanten Lockerungen und sprach von einem vorsichtigen Aufatmen in den Branchen. Der Handelsverband Hessen nannte die Ankündigungen der hessischen Landesregierung eine überfällige Entscheidung. «Dieser Weg ist gut und richtig», befand Hauptgeschäftsführer Sven Rohde.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, kritisierte dagegen, dass die neuen Regelungen «unglaublich kompliziert und in Stellen sicherlich nur schwer umzusetzen» seien. Oberste Priorität müsse sein, das Impfen in Hessen voranzubringen. Dabei sei Hessen noch immer zu langsam und zu schlecht organisiert.

Der hessische Corona-Stufenplan

Kurz vor dem Start in die Urlaubssaison lockert Hessen die Auflagen für den Tourismus und die Gastronomie. Auch der Handel, die Schulen und Kitas sowie die Kultur und der Sport profitieren von der geplanten Öffnung. Voraussetzung ist jedoch, dass in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 sinkt. Die erste Stufe des zweistufigen Plans kann dann an diesem Montag (17.5.) starten.

Falls die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 liegt oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang die Zahl 50 unterschreitet, greift die zweite Öffnungsstufe. Ein Überblick:

KONTAKTE

Stufe 1: Erlaubt sind zwei Haushalte plus geimpfte und genesene Bürger.

Stufe 2: Möglich sind dann zwei Haushalte oder 10 Personen. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.

EINKAUFEN

Stufe 1: Wie bislang kann der erweiterte täglicher Bedarf eingekauft werden. Im übrigen Einzelhandel gilt «Click and meet» mit dem Tragen einer medizinischen Maske. Ein aktueller Corona-Test wird empfohlen.

Stufe 2: Alle Geschäfte werden mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht geöffnet. Ein aktueller Corona-Test wird empfohlen

GASTRONOMIE und TOURISMUS

Stufe 1: Die Außengastronomie wird mit Auflagen geöffnet. Erforderlich sind ein aktueller Corona-Test, Abstand, die Sitzplatzpflicht sowie die Aufnahme von Kontaktdaten.

In Clubs und Diskotheken ist die Öffnung als Außengastronomie möglich.

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze können unter Auflagen öffnen. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräumen gilt: Eine Auslastung mit maximal 60 Prozent, ein Corona-Test bei Anreise und zweimal pro Woche.

Stufe 2: Auch drinnen kann mit Auflagen geöffnet werden. Dazu zählen ein aktueller Corona-Test, Abstand, die Sitzplatzpflicht und die Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste.

Draußen gilt weiterhin: Abstand, eine Sitzplatzpflicht und die Aufnahme der Kontaktdaten. Ein aktueller Test wird empfohlen.

Clubs und Diskotheken: Die Öffnung als Bar oder Gastronomie ist möglich.

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen unter Auflagen geöffnet werden. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen darf die Auslastung bei maximal 75 Prozent liegen. Es soll Corona-Tests bei der Anreise sowie zweimal pro Woche geben.

SPORT

Stufe 1: Sport ist entsprechend der geltenden Kontaktregeln möglich. Fitnessstudios dürfen mit Kontaktdatenerfassung, einem aktuellem Test und Terminvereinbarung öffnen. Schwimmbäder bleiben geschlossen.

Bei Gruppensport für Kinder bis einschließlich 14 Jahren gilt: Er ist wie bisher möglich

Stufe 2: Auch Mannschaftssport ist mit Hygieneauflagen möglich. Ein aktueller Test wird empfohlen. Schwimmbäder können ohne Testpflicht öffnen.

KULTUR UND FREIZEIT

Stufe 1: Draußen öffnen können Zoos, Freilichtmuseen und Freizeitparks - mit Auflagen und einer Anmeldepflicht.

Drinnen können Museen, Schlösser und Zoos mit einer Anmeldung und einer medizinischen Maske besucht werden. Ein Corona-Test wird empfohlen.

Stufe 2: Mit Auflagen werden auch Innenräume von Freizeitparks geöffnet. Ein aktueller Test wird empfohlen.

VERANSTALTUNGEN

Stufe 1: Drinnen werden Veranstaltungen nur zu bestimmten Zwecken und mit Auflagen möglich gemacht. Dabei geht es etwa um berufliche Veranstaltungen oder Zusammenkünfte von öffentlichem Interesse sowie Gottesdienste.

Draußen: Bis 100 ungeimpfte Personen werden unter strengen Auflagen erlaubt. Die Kontaktdaten müssen erfasst werden, ein aktueller Test muss vorliegen. Mehr Teilnehmer sind im Einzelfall möglich.

Stufe 2: Drinnen können sich dann bis zu 100 ungeimpfte Personen mit Auflagen aufhalten. Erforderlich sind ein aktuelles negatives Test-Ergebnis und die Kontaktdatenerfassung. Mehr Teilnehmer sind im Einzelfall möglich.

Draußen: Bis 200 ungeimpfte Personen sollen erlaubt werden. Ein aktueller Test wird empfohlen.

DIENSTLEISTUNGEN und KÖRPERPFLEGE

Stufe 1: Mit Auflagen können auch diese Anbieter öffnen. Es gilt eine Terminpflicht, die Kontaktdatenerfassung muss geregelt sein und ein aktueller Test mitgebracht werden.

Stufe 2: Mit Auflagen kann geöffnet werden. Dazu zählen die Terminpflicht und die Kontaktdatenerfassung. Ein aktueller Corona-Test wird empfohlen.

KITA

Stufe 1 und 2: Es gilt Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

SCHULE

Stufe 1: Die Klassen 1 bis 6 haben Präsenz- und die Klassen 7 bis 11 Wechselunterricht. Für die Abschlussklassen ist ebenfalls Präsenzunterricht möglich. Eine Testpflicht zweimal pro Woche ist angeordnet.

Stufe 2: Alle Klassen haben wieder Präsenzunterricht. Es gibt eine Testpflicht zweimal pro Woche. (dpa)


 

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