Hessisches Verwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen Teil-Lockdown ab

| Politik Politik

Hessische Gaststätten dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH) wegen der Corona-Beschränkungen weiter nur Abhol- oder Lieferdienste anbieten. Ein Eilantrag gegen die seit 2. November für vier Wochen geltenden Bestimmungen wurde abgelehnt, teilte das Gericht am Freitag mit. Eine Wirtin aus Rüsselsheim habe ihren Antrag im Wesentlichen damit begründet, dass es sich um einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in ihre Grundrechte handele und die Schließung unverhältnismäßig sei. Dem folgte das Gericht nicht. «Der Senat halte weiterhin an seiner Rechtsprechung fest, dass die im geltenden Infektionsschutzgesetz
enthaltene Ermächtigungsgrundlage für den Verordnungsgeber hinreichend sei», heißt es in einer Mitteilung des VGH. (Az.: 8 B 2701/20.N)

Die Beschränkungen seien voraussichtlich verhältnismäßig. Zwar habe das Robert Koch-Institut keine signifikante Zahl von Neuinfektionen dem Umfeld von Gaststätten zuordnen können. Hieraus dürfe aber nicht geschlossen werden, dass es dort kein klares Infektionsrisiko gebe. Dagegen spreche schon die sehr hohe Zahl an Fällen, bei denen die Infektionswege nicht mehr nachvollzogen werden könnten. Die angeordnete Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens sei zumutbar.

In Hessen dürfen seit dem 2. November wegen des Teil-Lockdowns bis zum 30. November in der Corona-Pandemie Gaststätten Speisen und Getränke nur zur Abholung oder mit Lieferung anbieten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.